Dauchingen (spr). Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde beschloss der Gemeinderat

Dauchingen (spr). Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde beschloss der Gemeinderat einstimmig. Änderungen waren im Zuge der Novellierung des Feuerwehrgesetzes auf Landesebene notwendig. Ab 1. Januar dürfen somit bereits 17-Jährige in die aktive Abteilung aufgenommen werden, Einsätze sind aber weiterhin erst mit Volljährigkeit erlaubt. Außerdem wird ein Probejahr eingeführt, und es ist nunmehr möglich, aus wichtigem Grund ein Mitglied der Feuerwehr auszuschließen. Der Satzungsentwurf wurde mit Kommandant Jürgen Laufer abgesprochen, der keine Einwände hat.