Vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart wurde der Streit um Daimler-Werkverträge verhandelt. Foto: dpa

Wegen zwei Werkverträgen war der Daimler-Betriebsrat vor Gericht gezogen. Dort haben die Arbeitnehmervertreter jetzt eine Niederlage einstecken müssen.

Wegen zwei Werkverträgen war der Daimler-Betriebsrat vor Gericht gezogen. Dort haben die Arbeitnehmervertreter jetzt eine Niederlage einstecken müssen.

Stuttgart - Der Betriebsrat des Autobauers Daimler hat im Streit um mögliche Scheinwerkverträge eine Niederlage eingesteckt. Der Vorsitzende Richter am Arbeitsgericht Stuttgart sagte am Dienstag, es gebe zwar deutliche Indizien für einen Scheinwerkvertrag. Nach geltendem Recht habe er aber keine Handhabe. „Aus unserer Sicht sind uns die Hände gebunden“, sagte der Richter. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, hier eine Lösung zu finden.

Der Betriebsrat am Daimler-Standort Untertürkheim wollte das Recht erstreiten, gegen Scheinwerkverträge gerichtlich vorzugehen. Üblicherweise kann nur der Arbeitnehmer selbst klagen. Die Betriebsräte hatten die Arbeitsverhältnisse zweier Männer in der Motorenentwicklung bemängelt. Einer der beiden hat inzwischen einen festen Vertrag bei Daimler, der andere arbeitet seit August 2013 als Leiharbeiter für den Autohersteller.

Stuttgarter Richter berufen sich auf Bundesarbeitsgericht

Doch damit sind die Arbeitnehmervertreter nun gescheitert. Das Stuttgarter Arbeitsgericht bezog sich auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 51/13) aus dem vergangenen Jahr, die Leiharbeit auch dauerhaft für zulässig erklärt, wenn der Verleiher über eine entsprechende Erlaubnis verfügt. Ein zentrales Argument sei, dass der Wechsel eines Arbeitnehmers in ein festes Arbeitsverhältnis auf Drängen des Betriebsrats verfassungsrechtlich bedenklich sei, sagte der Stuttgarter Richter.

„Die grundsätzliche Frage des Mitspracherechts bei Werkverträgen muss nach wie vor geklärt werden“, sagte der Untertürkheimer Betriebsratschef Wolfgang Nieke. Der Betriebsrat werde nun eine Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht prüfen.

Die Bundesregierung will den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen, laut Koalitionsvertrag aber lediglich die Informationsrechte der Betriebsräte sichern.

Teure Arbeitsverhältnisse umgehen?

Firmen kaufen über Werkverträge Dienstleistungen von anderen Unternehmen ein. In der Debatte um Werkverträge geht es immer wieder um die Frage, ob die Arbeitnehmer eigentlich fest angestellt sein müssten und die Auftraggeber damit teurere Arbeitsverhältnisse umgehen. Arbeitgeber wie der Südwestmetall-Chef Stefan Wolf sehen in dem Missbrauch Einzelfälle.

Ein Daimler-Sprecher sagte: „Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung zu diesem Thema erneut bestätigt hat.“ Der Autohersteller hat bereits mehrere Verfahren wegen Werkverträgen ausgefochten: In einem Fall war der Konzern unterlegen, er wird im Oktober vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt.

Der Autohersteller hat im vergangenen Jahr nach wachsender Kritik begonnen, im großen Stil Werkverträge zu überprüfen und nach Angaben des Betriebsrates angefangen, mehr als 2000 Arbeitsverhältnisse aus Werkverträgen in Leiharbeit und feste Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Damit haben externe Mitarbeiter Anspruch auf die tarifvertraglichen Regelungen für Zeitarbeiter, Branchenzuschläge oder Betriebsvereinbarungen. Der Betriebsrat hat überdies mehr Mitspracherechte.