Die Schwimmbäder dürfen am 6. Juni wieder öffnen. (Symbolbild) Foto: Cassiohabib/ Shutterstock

Ab 6. Juni ist Schwimmen wieder erlaubt. Einbahnregelung im Becken und begerenzte Besucherzahlen.

Baden-Württemberg - Ab Samstag dürfen die Schwimmbäder in Baden-Württemberg wieder öffnen. Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Lage gibt es jedoch für Betreiber und Besucher einiges zu beachten.

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"Die Anzahl der am Badebetrieb teilnehmenden Personen, beispielsweise im Becken und auf Liegewiesen, ist durch geeignete Maßnahmen zu beschränken," heißt es in einer Mitteilung des Sozialministeriums.

Besucherzahl errechnet sich aus Fläche

In Schwimmbecken errechnet sich die maximale Anzahl von Badegästen, die sich zeitgleich im Wasser aufhalten dürfen, nach folgender Formel: Ein Schwimmer je zehn Quadratmeter Wasserfläche. In Nichtschwimmerbecken sind es vier Quadratmeter je Badegast.

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Abweichend von der Flächenregelung kann das Schwimmbecken in einzelne Bahnen abgeteilt werden. Innerhalb dieser Bahnen soll es dann eine Einbahnregelung geben. Bei einer Bahnen-Länge von 50 Metern dürfen laut Ministerium zeitgleich zehn Menschen schwimmen.

Auch für Liegewiesen und Liegeflächen gilt: Jedem Badegast müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. 

Sicherheitsabstand gilt weiterhin

Während des gesamten Badebetriebs muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Baegästen eingehalten werden. "Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden", so das Ministerium.

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Falls Räumlichkeiten, insbesondere Toiletten, die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, ist die Anzahl der Personen, die die Toiletten gleichzeitig benutzen dürfen, entsprechend zu beschränken.

Becken braucht getrennten Ein- und Ausstieg

Für die Schwimmbecken gilt: Ein- und Ausstieg müssen räumlich getrennt werden, damit beim Betreten oder Verlassen des Beckens der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Die Betreiber haben laut Vorschriift außerdem darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt zu Sprungtürmen, Wasserrutschen und ähnlichen Attraktionen gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden.

Keine Ansammlungen und möglichst Online-Tickets

Kontakte außerhalb der Schwimmbecken und der einzelnen Attraktionen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Um Warteschlangen im Eingangsbereich zu minimieren, rät das Ministerium den Betreibern, den Ticketverkauf online abzuwickeln.

Bei den Umkleiden sollen möglichst Einzelkabinen genutzt, und die Anzahl der Spinde entsprechend eingeschränkt werden, um den Mindestabstand sicherzustellen.

Beim Duschen nicht zu nahe kommen

Auch für die Duschräume schreibt die Landesregierung einen Abstand vor: Je 20 Quadratmeter Duschraum dürfen sich maximal drei Gäste gleichzeitig duschen. Auf das Föhnen der Haare soll nach Möglichkeit verzichtet werden.

Badegäste müssen - wie auch in der Gastronomie - ihre Kontaktdaten hinterlegen, um bei Bedarf eine Nachverfolgung der Infektionsketten gewährleisten zu können. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.