Der frühere Spitzenbeamte Thomas Halder ist vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht gescheitert. Foto: dpa

Früher war Thomas Halder Spitzenbeamter im Sozialministerium. Dann kam der Regierungswechsel und der Ministerialdirektor wurde in den Ruhestand geschickt. Dieses Vorgehen war rechtens, entschied jetzt das Verwaltungsgericht.

Stuttgart - Die Versetzung eines früheren Top-Beamten des baden-württembergischen Sozialministeriums in den einstweiligen Ruhestand nach dem Regierungswechsel 2011 verstößt nicht gegen das Gesetz. Der frühere Ministerialdirektor Thomas Halder (CDU) scheiterte mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte.

Politische Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in Rente geschickt werden. Halder war 2011 von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ohne Angabe von Gründen nach Hause geschickt worden. Sein Widerspruch dagegen wurde 2013 vom Sozialministerium abgewiesen.

Das Staatsministerium begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Halder, zuletzt als Ministerialdirektor tätig, zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Er sei auf die nähere Urteilsbegründung gespannt.

Nach Auffassung des Gerichts ist die von Halder gerügte fehlende Ermessensausübung bei seiner Versetzung jedenfalls mit den ausführlichen Ermessenserwägungen im Widerspruchsbescheid des Sozialministeriums nachgeholt worden. Sie seien auch nicht zu beanstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.