Die ENCW hat beim Wasserpreisstreit nochmals einem Vergleich zugestimmt. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Kartellverfahren: ENCW einigt sich mit Behörde auf einen weiteren Vergleich / Wieder Rückerstattungen

Der Rechtsstreit um den Calwer Wasserpreis wurde von der Energie- und Wasserkartellbehörde des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Die Energie Calw (ENCW) hat sich zu weiteren Rückerstattungen und künftigen Preissenkungen verpflichtet.

Calw. Das war die Grundlage, auf der sich die Kartellwächter und die ENCW auf einen weiteren Vergleich einigen konnten. Wie berichtet, hatte es einen solchen nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung über die Preisgestaltung in den Jahren 2008 und 2009 gegeben. Dieses Mal ist es um den Zeitraum zwischen 2010 und 2016 gegangen.

Nicht überhöht

"Der jetzige Vergleich bedeutet jedoch nicht, dass die Kartellbehörde Recht bekommen hat und der Wasserpreis in Calw tatsächlich überhöht war", betonten Geschäftsführer Horst Graef und der Anwalt der ENCW in dieser Angelegenheit, Andreas Hahn, unisono. Die nunmehr getroffene Verständigung beinhalte für den betreffenden Zeitraum eine rückwirkende Preissenkung inklusive Zinsen im Gesamtumfang von rund 1,4 Millionen Euro und eine neue Preisgestaltung ab 2017.

Zunächst aber dürfen sich die Verbraucher freuen. Nachdem sie insgesamt für die Jahre 2008 und 2009 schon 800 000 Euro rückerstattet bekommen haben, sind es dieses Mal etwa 210 Euro, die ein Durchschnittshaushalt, der 150 Kubikmeter Trinkwasser im Jahr bezogen hat, zurückbezahlt bekommt. Spätestens mit der Endabrechnung 2017 soll das, wie Graef versicherte, vollzogen sein.

Zugleich, so der Geschäftsführer, beinhalte die Verständigung mit der Kartellbehörde eine Senkung des aktuellen Nettoarbeitspreises um 13 Cent pro Kubikmeter auf 2,73 Euro und eine Rücknahme der letzten Grundpreiserhöhung. Darüber hinaus sei Inhalt der Verpflichtung, dass der Calwer Wasserpreis in den Jahren bis 2021 am Maßstab der amtlich festgestellten Preissteigerungsrate und des erwarteten Anstiegs des Wasserentnahmeentgelts ausgerichtet wird. Zumindest bis dahin hätten die Kartellwächter zugesagt, die ENCW in Ruhe zu lassen.

OB ist zufrieden

"Wir haben nach dem ersten Vergleich immer gesagt, dass man mit uns vernünftig reden kann", so Graef. Ganz zufrieden könne er mit dem Vergleich aber natürlich nicht sein. Immerhin habe die ENCW die ganze Angelegenheit – Rückerstattungen sowie Gerichts- und Anwaltskosten – rund drei Millionen Euro gekostet. Geld, das man lieber in Maßnahmen investiert hätte, die das Unternehmen voranbringen. In Abwägung des nunmehr acht Jahre andauernden Rechtsstreits und im Hinblick auf die Planungssicherheit für die Kunden sowie einer Vermeidung weiterer Prozesskosten habe man sich auf einen weiteren Vergleich mit der Kartellbehörde geeinigt.

Auch Oberbürgermeister Ralf Eggert war in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender an den Gesprächen mit den Kartellwächtern beteiligt. Er zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Vor allem auch deswegen, weil sich die Gegenseite mit der Zeit bei ihren Preisvorstellungen immer mehr an die in Calw angenähert hätten.

Der jahrelange Streit zwischen der Landeskartellbehörde und der Energie Calw (ENCW) GmbH um den Wasserpreis ist beendet. Die beiden Seiten haben sich auch für die Jahre 2010 bis 2016 auf einen Vergleich geeinigt, der beinhaltet, dass in den kommenden fünf Jahren von Seiten der Kartellwächter in dieser Angelegenheit kein neuer Vorstoß zu erwarten ist. Damit hat das Unternehmen Planungssicherheit. Grund zur Freude ist das nicht. Insgesamt drei Millionen Euro hat die ENCW diese Auseinandersetzung gekostet. Immerhin ist es ihr gelungen, die Behörde davon zu überzeugen, dass der Wasserpreis nicht zu teuer kalkuliert worden ist. Wie sonst hätte sich der Arbeitspreis für einen Kubikmeter Wasser immer mehr dem ausgehandelten Vergleich annähern können? Freuen darf sich auf jeden Fall der Bürger. Er bekommt jetzt zum zweiten Mal Geld zurück.