Glasfasern sind vielseitig einsetzbar. Glasfaserkabel sorgen beispielsweise für eine schnelle Internetverbindung. Foto: Deutsche Telekom

Prozess vor dem Amtsgericht Calw: Glasfasern nach Teheran exportiert. Angeklagter muss Geldstrafe bezahlen.

Calw - Die Auslieferung von Waren in den Iran ist ein heikles Geschäft – gegen das Land liegt ein Wirtschaftsembargo, verhängt vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, vor. Nachdem ein Unternehmer aus dem Raum Calw Glasfasern nach Teheran exportiert hatte, einigte sich das Amtsgericht Calw am Ende der Verhandlung darauf, das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes einzustellen.

Laut Aussage des Angeklagten handele es sich bei der gelieferten Rolle Glasfasern um "ein ganz normales Produkt", das für ein Bürogebäude in der iranischen Hauptstadt Teheran gebraucht worden sei. Eine Verwendung für militärische oder nukleare Zwecke schließt er aus. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hingegen sieht in dem Geschäft einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Die Geschichte beginnt am 10. Juli 2009: Das Unternehmen mit Schwerpunkt auf dem Export von Brandschutz- und Abdichtungsmaterialien beauftragte eine Firma in Datteln mit der Lieferung der Glasfasern, um diese im Rahmen eines Auftrages zu exportieren. Seinen Aussagen zufolge habe der Unternehmer das zu liefernde Produkt sorgfältig mit den Sanktionslisten der EU abgeglichen. "Der Endabnehmer stand auch nicht auf der schwarzen Liste", sagt er. Das entscheidende Kriterium dafür, ob Glasfasern in den Iran ausgeliefert werden dürfen oder nicht, hänge vor allem von der Zugfestigkeit der Fasern ab. "Ich habe deswegen beim Zulieferer angefragt, und der meinte, ich müsse mir keine Sorgen machen", schildert der Unternehmer sein Vorgehen. Da die Zugfestigkeit deutlich unter dem maximal zulässigen Wert gelegen sei, habe er bei der Lieferung keine Bedenken mehr gehabt. Auch der Zoll habe die Anmeldung des Exports durchgewunken.

Bei einer späteren Betriebsprüfung war einem Vertreter des Bundesamtes für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jedoch die Ausfuhr des kritischen Materials aufgefallen. Daraufhin sei geprüft worden, ob die Glasfaserrolle unter das Iran-Embargo fällt. Es wurde Anzeige erstattet. "Nach den Richtwerten bezüglich der Zugfestigkeit, die wir aus der Literatur beziehen, hätte eine Ausfuhr nicht stattfinden dürfen", stellt der Vertreter des Amtes als Zeuge die Sachlage dar. Eine direkte Prüfung des gelieferten Materials sei jedoch nicht erfolgt.

Die Staatsanwältin sah einen Fehler in der Vorgehensweise des Unternehmers: Bei Unsicherheiten bezüglich eines Produktes sei es vorgeschrieben, sich direkt an das BAFA zu wenden, und nicht etwa an den Hersteller. "Eine Nachfrage beim Lieferanten sehe ich nicht einmal in Ihren eigenen Unternehmensrichtlinien."

Eine symbolische Geldstrafe, die der Verteidiger unter anderem wegen des geringen Wertes der ausgelieferten Rolle vorgeschlagen hatte, lehnte die Staatsanwältin ab. Richter, Staatsanwaltschaft und Angeklagter entschieden sich letztendlich dazu, das Verfahren gegen eine Auflage von 3500 Euro einzustellen. Den Betrag muss der Unternehmer an die Musikschule in Calw bezahlen.