Das Verfahren gegen einen 46-jährigen Mann und seine 21-jährige Tochter wegen verwandtschaftlichen Geschlechtsverkehrs stellte das Amtsgericht Calw ein. Foto: Fritsch

Verwandtschaftlicher Geschlechtsverkehr: Prozess wird eingestellt. Vorwürfe nur erfunden?

Calw - Am Ende stellte das Schöffengericht das Verfahren ein. Zu groß waren die Zweifel an den Darstellungen verschiedener Zeugen. Wie berichtet, waren sie zum Vorwurf des verwandtschaftlichen Geschlechtsverkehrs gehört worden.

"Sie haben sich ziemlich verrannt", stellte der Vorsitzende Richter Marco Laxgang fest, nachdem die Schwester der 21-jährigen Beschuldigten eingeräumt hatte, alle Angaben erfunden zu haben. Demnach hätte der Vater sie nicht angefasst.

"Ich würde gerne alles rückgängig machen", schluchzte sie unter Tränen, zumal sie auch gegenüber einem Richter in Oberndorf die Vorwürfe erhoben hatte. Ihre Pflegemutter berichtete, dass die Zeugin wohl zu Übertreibungen neige. Der Halbbruder indes wollte sich genau an die vorgeworfene Szenerie erinnern, die er gesehen habe. Demnach war er ebenfalls in der Wohnung des Vaters, als dieser mit seiner Halbschwester geschlafen haben soll.

Er wich jedoch von den zeitlichen Angaben ab, die er gegenüber der Polizei gemacht hatte. Erst nach dem Vorlesen der Protokollauszüge bestätigte er seine Aussagen. Und so hatte auch Laxgang schließlich seine Zweifel an Wissen und Nichtwissen von Einzelheiten.

Christian Schmidberg, Verteidiger des Vaters, regte die Auflösung der Klage an. Auch Staatsanwalt Daniel Ebinger bezweifelte, dass die Vorwürfe aus der Anklage zutrafen. Deshalb stellte das Gericht das Verfahren entsprechend der Strafprozessordnung ein.

Im Vorfeld hatte das Gericht 14 Fälle des sexuellen Übergriffs vom Gesamtverfahren abgetrennt. Darin wurde dem Vater zusätzlich vorgeworfen, sich an einer weiteren Tochter vergangen zu haben (wir berichteten). Allerdings sind die Anklagepunkte aufgrund des zeitlichen Ablaufs zwischen Geschehen, Volljährigkeit der jungen Frau und Zeitpunkt der Anzeige, verjährt. "Die Taten können nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden", begründete Laxgang die Einstellung des Verfahrens.