Ein 53-Jähriger wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er soll sich an mehreren Mitarbeiterinnen vergriffen haben. (Symbolfoto) Foto: Fritsch

53-Jähriger an Mitarbeiterinnen vergriffen. 150 Arbeitsstunden müssen abgeleistet werden.

Calw - Immer wieder hat sich ein heute 53-Jährger an Mitarbeiterinnen vergriffen. Eine der vielen Betroffenen hat schließlich den Stein ins Rollen gebracht, der jetzt zum Prozess gegen den Mann wegen sexueller Nötigung führte.

Der Angeklagte war vor zwei Jahren Kellner und Verantwortlicher in einer Shisha-Kneipe. Dort, so Oberstaatsanwältin Susanne Teschner bei der Verlesung der Anklageschrift vor dem Calwer Schöffengericht, habe er sich mehrfach "der Distanz verletzenden Annäherung sowie sexueller Nötigung" schuldig gemacht und mit Gewalt eine schutzlose Lage ausgenutzt.

Im Einzelnen hielt sie dem Beschuldigten vor, zudringlich gegenüber zwei jungen Frauen im Alter von damals 16 und 18 Jahren geworden zu sein. Mit Küssen und Anfassen habe er sie immer wieder und vor allem im engen Keller, aus dem sie nicht entkommen konnten, belästigt.

"Es spricht etliches gegen ein Komplott"

"Die Vorwürfe stimmen nicht, das ist ein Komplott, die lügen alle", ließ der Angeklagte eine Dolmetscherin übersetzen, nachdem er zunächst lange Geschichten erzählt hatte, wie er die Betroffenen kennengelernt hatte. Nach den Angaben der ersten Zeugin relativierte Verteidiger Siegfried Böttinger den Standpunkt des Beschuldigten. "Er kann nicht ausschließen, dass er unter Alkoholeinfluss die Mädchen gestreichelt hat, aber Zungenküsse hat er ihnen nie aufgezwungen", lautete die abgegebene Erklärung. Doch weitere vier Zeuginnen berichteten das Gegenteil.

"Alle haben ähnliche Angaben gemacht, es spricht etliches gegen ein Komplott", stellte die ermittelnde Kripo-Beamtin fest. Die Polizei sei auf die Zeuginnen zugegangen, nachdem sie von einem Fall erfahren hatte, der allerdings nicht im Prozess behandelt wurde. Außerdem würden sich etliche der Frauen untereinander gar nicht kennen. Und so kam die Oberstaatsanwältin zu dem Schluss, dass der Anklagevorwurf stimmt. "Ein Belastungsinteresse war bei den Zeuginnen nicht erkennbar, und der Kern der Übergriffe war bei allen ähnlich", so Susanne Teschner. Sie beantragte eine 18-monatige Bewährungsstrafe sowie 150 Arbeitsstunden.

Obgleich der Verteidiger Anhaltspunkte für eine Absprache der jungen Frauen erkannt haben will und Freispruch beantragte, folgte das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Junge Frauen sind kein Freiwild", betonte Richterin Brigitte Lutz. Das sture und uneinsichtige Verhalten des Beschuldigten während der Verhandlung habe dazu geführt, dass er auch einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt bekomme und 150 Arbeitsstunden leisten müsse, um zu merken, dass etwas falsch gelaufen sei.