Um besondere Diebstähle ging es bei einer Verhandlung im Calwer Amtsgericht. Foto: Archiv

Calwer Schöffengericht verhängt Bewährungsstrafen. Diebstähle haben sich am Ende nicht gelohnt.

Calw - Eine Anzeige der Deutschen Post hat die Ermittler auf die Spur eines Ehepaares gebracht, das rund drei Monate lang Pakete mit wertvollem Inhalt stahl. Jetzt verhängte das Calwer Schöffengericht mehrmonatige Bewährungsstrafen gegen die beiden Angeklagten.

Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls wurde ein 53-jährige Kraftfahrer zu insgesamt zwölf Monaten sowie einer Geldauflage von 1000 Euro zugunsten des Bewährungshilfevereins Tübingen verurteilt. Seine Frau bekam 14 Monate und 100 Arbeitsstunden, die sie für das Projekt "Schwitzen statt Sitzen" ableisten muss. Sie hat sich nämlich gleichzeitig der Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses schuldig gemacht.

Zugriff fällt leicht

Die heute 38-Jährige war zum Zeitpunkt der Taten im Sommer vor drei Jahren Mitarbeiterin eines Subunternehmens der Post. "Ihre Aufgabe war es, Pakete vom Stützpunkt Calw in die Filialen nach Neubulach und Neuweiler zu verteilen und Touren in andere Bereiche abzuwickeln", erläuterte Oberstaatsanwältin Susanne Teschner bei der Verhandlung. So hätte sie auf die Pakete zugreifen können. Insgesamt 28 mal war das der Fall. Und so brachte sich das Ehepaar unrechtmäßig in den Besitz von Kommunikationsgeräten, Kleidung, Schuhen, Medikamenten oder auch Zigarren.

Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von mehr als 5600 Euro. Der vermeintliche Gewinn war aber nur minimal, wie die Angeklagten auf Nachfrage der Oberstaatsanwältin äußerten. "Es hat sich nicht gelohnt, und wir schämen uns", bekundete das Paar, das schon früh im Ermittlungsverfahren, nämlich vor mehr als zwei Jahren, die Vorwürfe eingeräumt hatte und auch vor dem Gericht geständig war. Sie sagten aus, dass sich die Familie damals in einer finanziellen Notlage befand.

Es sei sogar schon angedroht worden, dass der Strom abgestellt wird. Zudem sei habe der Mann eine Herzerkrankung gehabt. "Durch andere Mitarbeiter, die das auch praktiziert haben, sind wir auf die Idee gekommen", erzählte die bisher unbescholtenen Angeklagten.

Frühe Geständnisse

Neben den frühen Geständnissen des Ehepaares wirkte sich auch die seit den Taten verstrichene Zeit auf das Strafmaß aus. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Lutz verwies in diesem Zusammenhang auf eine Vielzahl von weiteren Fällen, die von der Polizei ermittelt und zugeordnet werden mussten.

Der Ehefrau stellte die Richterin für die Dauer eines Jahres einen Bewährungshelfer zur Seite, "um die Lebensverhältnisse wieder in vernünftige Bahnen zu lenken", wie sie erläuterte.

Da beide Angeklagte und auch die Vertreterin der Anklage auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.