Bei einer Halloween-Party in Stammheim schlug ein 19-jähriger Schüler einem Polizisten ins Gesicht. (Symbolfoto) Foto: dpa

Betrunkener Schüler greift bei Halloween-Party in Stammheim Beamten an. Verfahren vorläufig eingestellt.

Calw - Vor dem Amtsgericht musste sich ein 19-jähriger Schüler wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Allerdings hat er selber keine Erinnerung an den für ihn verhängnisvollen Halloween-Abend in Stammheim.

"Das Letzte, was ich weiß, ist, dass wir mit dem Auto gegen 21 Uhr in Bad Liebenzell gestartet sind", berichtete der junge Mann. Er habe zu diesem Zeitpunkt schon reichlich Wodka zu sich genommen. Dann könne er sich erst wieder an den Morgen im Krankenhaus erinnern, als er aufwachte.

Staatsanwältin Carmen Ljubicic hatte in der Anklage die Vorkommnisse im Zeitraum dazwischen geschildert. Zunächst habe er die Security der dort stattfindenden Halloween-Party beleidigt. Nachdem ein Beamter des Ordnungsamts eines Platzverweis ausgesprochen habe, habe er diesem mit dem Handy ins Gesicht geschlagen. Auch die hinzugerufenen Polizisten hätten den Unmut des Schülers zu spüren bekommen, bevor sie bei einer Alkoholkontrolle rund zwei Promille feststellten.

"Mein Mandant geht davon aus, dass das genau so geschehen ist, er kann sich aber nicht erinnern", sagte Verteidiger Reiner Reichle. Außerdem seien bereits Verhandlungen wegen einer Schmerzensgeldzahlung mit einem betroffenen Polizisten im Gange.

Die Kosten für die Reinigung des Streifenwagens, in dem der Schüler sich übergab, sowie des Krankenwagens seien bereits beglichen. "Er zeigte sich schockiert über sein Verhalten und die Tat ist ihm unangenehm", stellte Holger Frietsch von der Jugendgerichtshilfe fest. Der Schüler sei sonst eher von friedlicher Natur.

Auf Nachfrage von Richter Marco Laxgang verneinte der Beschuldigte, dass es früher schon ähnliche Vorfälle gegeben habe. "Es tut mir leid", sagte er weiter, Da er auch keine Vorstrafen hatte, kamen die Prozessbeteiligten überein, das Verfahren vorläufig einzustellen. "Wenn sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro bezahlt haben, kann die Angelegenheit endgültig eingestellt werden", so Laxgang.