Auf einer Party in Calw vor zwei Jahren kam es zu einer handfesten Ausseinandersetzung. Diese hat jetzt ein Nachspiel vor Gericht. (Symbolfoto) Foto: Hildenbrand

Amtsgericht Calw verhandelt gegen Bauunternehmer und seinen Sohn. Aussagen der Zeugen unterscheiden sich.

Calw - Eine Party im März vor zwei Jahren, die mit einer Schlägerei endete, hat jetzt vor dem Amtsgericht Calw ein Nachspiel. Verantworten müssen sich ein Bauunternehmer und sein Neffe, die als Nachbarn des Gastgebers mitmischten.

In der Anklage erinnerte die Staatsanwältin an das Geschehen. Demnach haben die Ermittlungen ergeben, dass zunächst einer der Partygäste dem heimkehrenden Sohn des Bauunternehmers einen Kopfstoß ins Gesicht verpasste, der zu einer gebrochenen Nase und herausgebrochenen Zähnen führte.

Zwei Tage lang im Krankenhaus

"Sie haben geplant, den Angreifer zu verprügeln", hielt sie dem Beschuldigten vor. Danach soll der Beschuldigte mithilfe seines Neffen und einem Baseballschläger, den dieser aus seinem Auto holte, auf die Straße gegangen sein. Als ein Kumpel des Angeklagten eingreifen wollte, habe auch dieser Schläge auf den Kopf abbekommen und musste zwei Tage stationär behandelt werden. Deshalb warf die Anklage auf gemeinschaftliche, vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung.

Die beiden Beschuldigten stritten indes ab, selbst Baseballschläger mitgebracht zu haben. "Drei junge Leute kamen plötzlich mit Holzlatten und wir haben sie ihnen abgenommen", erzählte der Bauunternehmer. Er habe eine der Latten einem Polizisten übergeben. Auf die Straße sei er gegangen, weil sein Sohn blutüberströmt im Hausflur von dem Angriff erzählt habe. Irgendwann seien rund 30 Leute versammelt gewesen. "Einige waren betrunken, mit anderen konnten wir in Ruhe reden, aber die drei griffen immer wieder an", fasste er das Geschehen zusammen.

Baseballschläger oder Holzlatten?

Die Aussagen der Zeugen, vor allem der vielen Partygäste, unterschieden sich. Das traf insbesondere auf Angaben zu, ob nun Baseballschläger oder doch Holzlatten im Spiel waren, wer sie besorgt hatte und vor allem, wer zuschlug.

Dem Gastgeber der Party fehlten die Erinnerungen beinahe komplett und er kannte die beiden Angeklagten nicht. "Erstaunlich, nachdem sie in der Nachbarschaft wohnten", warf einer der Verteidiger ein. Nach einer mehr als dreistündigen Verhandlung brach die Vorsitzende Richterin den Prozess ab und vertagte die Verhandlung: "Wir müssen die Polizei hören."