Die Stadt hat reagiert: Neue Schilder regeln das parken in der Langen Steige in Calw. Foto: Klormann

Regelung in Langer Steige ist nun klar ersichtlich. Rehfuß: Kein Hinweis darauf, dass es zuvor rechtswidrig war. Mit Kommentar

Calw - Jetzt ist Schluss mit Missverständnissen: Die Stadt hat bei der Beschilderung in der Langen Steige in Calw, nahe des City Centers, nachgebessert. Statt drei regeln dort seit Anfang der Woche nur noch zwei Verkehrszeichen Parkverbot und -erlaubnis.

Es ist noch gar nicht lange her, da hingen in der Langen Steige in Calw drei Schilder untereinander – die drei verschiedene Aussagen trafen. Und doch ergaben sie nur zusammen die gültige Regelung – und mussten dementsprechend in Kombination gelesen und beachtet werden, hatte Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß auf Anfrage erklärt (wir berichteten). Die Aussage: Dort gilt ein Halteverbot, Anwohner dürfen jedoch in gekennzeichneten Flächen parken.

Zeichen musste erst beantragt werden

Diese Regelung nahe des City Centers gilt noch immer, ist nun aber leichter ersichtlich:  Anfang der Woche wurden die beiden Schilder "Bewohner mit Parkausweis frei" und "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" durch das Verkehrszeichen "Bewohner mit Parkausweis in gekennzeichneten Flächen frei" ersetzt.

Dieses Schild, das in dieser Form nicht in der Straßenverkehrsordnung vorkommt, hatte die Stadt erst beantragen müssen, da der Verkehr  eigentlich nur mit existierenden, amtlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen geregelt werden darf. In Ausnahmefällen sei es aber möglich – wenn die obersten Landesbehörden zustimmen – auch Sonderzeichen zu kreieren und zuzulassen, erklärte Rehfuß.

In der Langen Steige habe man sich für diesen Schritt entschieden, um "für die Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen und diesen nicht zu komplizieren", so der Ordnungsamtsleiter.

Hintergrund der Maßnahme waren nicht zuletzt Missverständnisse  mancher Autofahrer gewesen, die das Schild "Parken in gekennzeichneten Flächen"  als unabhängig vom Hinweis "Bewohner mit Parkausweis frei" betrachtet und dort ihre Fahrzeuge abgestellt hatten. Die Folge: Wer  parkte, bekam ein Knöllchen.

Der Austausch der Schilder, dies hatte Rehfuß schon früher betont, sei übrigens  kein Hinweis darauf, dass die frühere Zeichenkombination rechtswidrig gewesen sei. Vielmehr soll damit nun endgültig Schluss mit Missverständnissen sein. Die Stadt sei schließlich nicht daran interessiert, Autofahrer zu drangsalieren, sondern stattdessen vielmehr bemüht,  den Belangen der Bürger "so gut es geht (und da wo es nach dem Gesetz machbar ist) nachzukommen", unterstrich der Ordnungsamtsleiter.

Kommentar: Richtig reagiert

Von Ralf Klormann

Gilt eines? Gelten alle? Und mit welcher Gewichtung? Diese Fragen stellte sich so <br/>mancher, der in der Vergangenheit in der Langen Steige beim City Center in Calw sein Fahrzeug abstellen wollte – angesichts drei verschiedener Schilder, die nur zusammen  die gültige Parkregelung ergaben. Einige verstanden die Aussage  nicht  und wurden mit Knöllchen bestraft. Unerfreuliche Missverständnisse, die zu weiterem Unmut führten. Ein Zustand, der keine Zukunft haben durfte. Hat er nun zum Glück auch nicht. Denn die Stadt hat reagiert und die komplizierte Beschilderung deutlich vereinfacht. Eine vorbildliche Maßnahme – vor allem vor dem Hintergrund, dass sie rein rechtlich laut Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß gar nicht notwendig gewesen wäre. Es zeigt: Die Stadt nimmt die Anliegen der Bürger ernst. Auch, wenn es nicht zwingend sein müsste.