Gericht: Liste der geklauten Gegenstände vom Schraubenzieher bis hin zur Schleifmaschine ist lang

Calw. Mehr als ein halbes Jahr lang sind einem Handwerker immer wieder Werkzeuge abhanden gekommen. Jetzt musste sich ein ehemaliger Mitarbeiter vor dem Richter für diesen Diebstahl verantworten.

Die Liste der geklauten Gegenstände vom Schraubenzieher bis hin zur Schleifmaschine war lang, wie die Staatsanwältin in der Anklage ausführte. Am Ende summierte sich der Schaden auf 3000 Euro für den Handwerksbetrieb sowie 500 Euro für die Stadt Calw. Aufgehört haben die Diebstähle erst, als der heute 45-jährige Beschuldigte im Mai vergangenen Jahres wegen anderer Delikte verhaftet wurde.

Gutes Verhältnis

"Er hat mich gebeten, nach seiner Wohnung zu sehen, und dabei haben wir die Werkzeuge entdeckt", berichtete der frühere Arbeitgeber. Eigentlich hätten er und sein Mitarbeiter ein gutes Verhältnis gehabt. Er habe ihm auch bei seinen Schulden geholfen. Den Angaben des Angeklagten, in etlichen Fällen seien die Werkzeuge sein Privatbesitz gewesen, widersprach er aber.

"Da waren Werkzeuge dabei, die nicht im freien Handel erhältlich sind, und Teile aus Schraubenziehersätzen", so der Handwerker. Deswegen seien sie auch leicht zu identifizieren gewesen. Die Stücke, die nachweislich dem Beschuldigten gehörten, wurden aus den Anklagevorwürfen herausgenommen.

Mehrmals jährlich

"Dass Sie diverse Maschinen nur ausgeliehen haben, glaube ich nicht, weil sie auf Nachfrage verneint haben, dass diese noch in ihrem Besitz sind", hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten in ihrem Plädoyer entgegen. Zudem erkannte sie keine gute Prognose, nachdem er in der Vergangenheit mehrmals jährlich vor Gericht gestanden ist und aktuell eine Strafe absitze.

Der Verteidiger beantragte Freispruch. Die Werkzeuge könnten ja noch zurückgebracht werden, so sein Argument, Der Vorsitzende Richter ließ sich darauf nicht ein. Er verurteilte den Langfinger zu neun Monaten Haftstrafe.