Gespräche über eine künftige Nutzung des Krankenhausareals sorgen für Wirbel. Foto: Fritsch

Enttäuschung über Informationsdefizit sei legitimes Gefühl - keine künstliche Aufregung. Mit Kommentar

Calw - Wie ist es um die Informationspolitik der Calwer Stadtverwaltung in Sachen künftige Nutzung des Krankenhausgeländes bestellt? Darüber wurde in letzter Zeit kontrovers diskutiert. Nun meldet sich die Gemeinderatsfraktion Neue Liste Calw (NLC) nochmals zu Wort.

Vor einigen Tagen berichtete unsere Zeitung über den Ärger rund um die Gespräche der Stadtverwaltung mit dem Landratsamt über die Zukunft des Krankenhausgeländes.

Zusammenarbeit war dem Ausschuss bekannt

Der Hintergrund: Die Calwer Gemeinderätin Irmhild Mannsfeld, stellvertretend für ihre Fraktion, die Neue Liste Calw (NLC), hatte in einem Leserbrief beklagt, dass der Gemeinderat keine Kenntnis von Gesprächen oder gar konkreten Plänen für das Krankenhausareal gehabt habe, bis unsere Zeitung Anfang August darüber berichtet hatte. Aus einem Protokoll einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt vom 20. Juli geht jedoch hervor: Eine Zusammenarbeit mit dem Landratsamt war den Ausschussmitgliedern seither offenbar bekannt gewesen.

Nun meldeten sich Mannsfeld und Hans Necker, stellvertretend für die NLC, nochmals in einer Stellungnahme zu Wort, in der erneut die Informationspolitik der Verwaltung kritisiert wird.

Im Bericht unserer Zeitung, so schreibt Mannsfeld, greife der Autor "die NLC und gezielt auch mich an, weil ich es gewagt habe, meine Enttäuschung darüber zu äußern, dass ich als Gemeinderätin aus der Zeitung erfahre, dass es bereits fortgeschrittene Verhandlungen zwischen Oberbürgermeister Eggert und dem Landratsamt in Sachen Nachnutzung des Krankenhausareals gibt". Da OB Ralf Eggert bereits konkrete Aussagen dazu gemacht habe, sei ihre Enttäuschung daher als legitimes Gefühl nachvollziehbar.

Darüber hinaus beklagen Mannsfeld und Necker, dass ein nichtöffentliches Protokoll – aus dem unsere Zeitung zitiert hatte – der Presse vorliegt, noch bevor der Gemeinderat dieses erhalten habe. Im Übrigen ersetze die Information in einem Ausschuss nicht die Information des Gesamtgremiums. Hinzu komme: "In der angeführten Bauausschusssitzung am 20. Juli war ich nicht anwesend, ich habe also nicht so getan als ob ich nichts von der städtebaulichen Neugestaltung des Krankenhausareals gewusst hätte, ich habe es nicht gewusst", schreibt Mannsfeld.

Wie viele Mitglieder des Gemeinderates genau so überrascht worden seien, entziehe sich ihrer Kenntnis, dies hätte jedoch ebenfalls abgefragt werden sollen. "Ich war aber nicht die einzige Person, die die zwei Sätze, die im Protokoll festgehalten sind, nicht erreicht hat", so die Rätin.

Gemeinderat muss mitgenommen werden

Und weiter: "Herr Klormann muss mir auch nicht erklären, dass es die Aufgabe eines Oberbürgermeisters ist, Visionen zu entwickeln." Dies begrüße sie sogar sehr. Aber: "Auf diesem Weg muss der Gemeinderat mitgenommen werden." Um dies zu untermauern, zitiert die NLC aus der Gemeindeordnung. Dort heißt es in Paragraf 43, Absatz 5: "Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten; bei wichtigen Planungen ist der Gemeinderat möglichst frühzeitig über die Absichten und Vorstellungen der Gemeindeverwaltung und laufend über den Stand und den Inhalt der Planungsarbeiten zu unterrichten."

Die Entstehung eines neuen Stadtviertels sei sicher ein ausreichend wichtiger Planungsgegenstand und das Wort "frühzeitig" auch nicht misszuverstehen.

Mannsfelds Leserbrief sei insofern also weder Aufstand der NLC, noch künstliche Aufregung, sondern legitimer Hinweis auf Informationsdefizite gewesen.

Wäre es nötig gewesen, das gesamte Gremium über die Gespräche hinsichtlich des Krankenhausareals zu informieren?

Um den Gemeinderat zu entlasten, seien beschließende Ausschüsse wie der Bau- und Umweltausschuss gebildet worden, führt OB Ralf Eggert aus. Bauvorhaben, die für die städtebaulichen Entwicklung bedenklich seien oder erhebliche städtebauliche Probleme aufweisen würden, seien dem Bau- und Umweltausschuss zu Beratung und Beschlussfassung zugewiesen. Die Frage der Nachnutzung der Landkreisimmobilien aufgrund Lage, Größe und Problemen der Nachnutzung weise eine erhebliche städtebauliche Probleme auf – insofern ein Fall für den Bau- und Umweltausschuss.

Im Falle des Krankenhausareals habe es sich jedoch noch nicht einmal um eine Beratung- und Beschlussfassung gehandelt, sondern lediglich um eine Information durch den OB an das zuständige Gremium.

Laut Gemeindeordnung, Paragraf 43, Absatz 5, muss der Bürgermeister den Gemeinderat bei wichtigen Planungen möglichst frühzeitig über die Absichten, Vorstellungen und den Inhalt der Planungsarbeiten unterrichten. Fallen die Gespräche unter diesen Paragrafen?

Bislang handle es sich noch nicht um Planungen, erklärt der Calwer OB. Es gebe weder für das Krankenhausgebäude selbst, noch für die umgebenden Gebäude oder das Gelände auch nur einen Federstrich, sondern lediglich Gedanken darüber, dass man den Bereich als Wohnfläche nutzen könnte, "was die Chance bieten würde, das Viertel städtebaulich aufzuwerten. Dafür führte ich die Gespräche", erklärte Eggert.

Kommentar: Schlicht falsch

Von Ralf Klormann

Die Diskussion um die Ideen von Calws OB Ralf Eggert für das Krankenhausareal geht in die nächste Runde. Erneut beharrt die Neue Liste Calw darauf, nicht ausreichend informiert worden zu sein. Was die bloßen Vorstellungen Eggerts im Einzelnen angeht, die noch himmelweit von Beratungen oder gar Beschlussfassungen entfernt sind, mag das stimmen. Was die Tatsache angeht, dass es Überlegungen für das Areal gibt, ist der Vorwurf schlicht falsch. Denn dies war Mitgliedern sämtlicher Fraktionen bekannt. Und jene Mitglieder wiederum können und sollten sich gegenseitig über die Inhalte von Sitzungen informieren. Wenn es nun Beschwerden gibt, man habe nichts gewusst, liegt das nicht an der unzulänglichen Informationspolitik der Verwaltung. Sondern wirft ein schlechtes Licht auf die interne Kommunikation der Fraktion, aus der die Beschwerde stammt.