Was passiert mit dem bisherigen Calwer Krankenhaus? Das steht bislang noch nicht fest. Foto: Fritsch

Karl-Heinz Lehmann bereitet Entwurf vor. Ohne Neubau Zukunft der Klinik in Gefahr?

Calw - Das nächste Kapitel in Sachen Krankenhaus ist aufgeschlagen worden: Calws ehemaliger Oberbürgermeister Karl-Heinz Lehmann arbeitet derzeit an einem Bürgerbegehren, das das Ende des Neubaus einläuten könnte. Die Konsequenzen sind unter Umständen drastisch.

"Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger begehren: Das ausgewiesene Gewerbegebiet Stammheimer Feld darf nicht in ein Sondergebiet für den Neubau eines Krankenhauses umgewandelt werden, sondern muss der Erweiterung des Gewerbegebiets Stammheimer Feld dienen."

So beginnt der Text eines Bürgerbegehrens, den Karl-Heinz Lehmann entworfen hat. Die Begründung des früheren Calwer OBs: "Für die Stadtentwicklung ist dies unentbehrlich, weil kein anderes Gewerbegebiet zur Verfügung steht und dort zahlreiche Gewerbebetriebe bereits angesiedelt sind. Die Stadt will ein dringend notwendiges Gewerbegebiet in einer freizuschlagenden Waldfläche schaffen, wogegen mit Recht Landschafts- und Naturschutz Sturm laufen."

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Und weiter: "Deshalb beantragen wir dieses Bürgerbegehren, um die Entwicklung unserer Stadt voranzubringen. Mit diesem Sachverhalt muss sich der Gemeinderat der Stadt Calw auseinandersetzen. Auf eventuelle Befangenheit von Gemeinderäten, die in diesem Gebiet bereits Eigentum haben, ist zu achten."

Doch wie würde ein solches Bürgerbegehren ablaufen? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Oberbürgermeister Ralf Eggert erklärte im Gespräch mit unserer Zeitung die Grundlagen des Prozesses.

Ein Bürgerbegehren ist gewissermaßen die Vorstufe zu einem Bürgerentscheid. Bevor ersteres in Angriff genommen werden könne, so Eggert, müsse der Gemeinderat überprüfen, ob das Bürgerbegehren den gesetzlich vorgegebenen formalen Vorschriften entspreche. Dazu zähle unter anderem, dass eine eindeutige Frage formuliert sein müsse, die sich im besten Fall mit "Ja" oder "Nein" beantworten lasse. Darüber hinaus dürfe sich ein Bürgerbegehren stets nur auf einen Sachverhalt beziehen.

Im Falle des ersten Entwurfes von Lehmann tauchen hierbei die ersten Schwierigkeiten auf, weil der ehemalige OB in seinem Text zwei Themenkomplexe, die sachlich nicht in einem Zusammenhang stehen, vermische. So wende sich Lehmann einerseits gegen die Umwandlung des Stammheimer Felds in ein Sondergebiet für den Neubau eines Krankenhauses, andererseits gegen das geplante Gewerbegebiet Lindenrain zwischen Stammheim und Deckenpfronn, bei der Abzweigung Richtung Holzbronn.

Sollte der Wunsch bestehen, über beide Fälle zu entscheiden, müssten dazu zwei verschiedene Bürgerbegehren gestartet werden – da die Bürger zu diesen beiden Themen schließlich jeweils eine andere Meinung vertreten könnten.

Ist ein Bürgerbegehren formal korrekt, folge der nächste Schritt, so Eggert. Dann gebe es eine bestimmte Frist, binnen derer Unterschriften gesammelt werden könnten. Im Anschluss werde geprüft, ob die Unterstützer auch wirklich Bürger der Stadt Calw sind, da nur diese sich beteiligen dürfen. Wird ein Quorum von sieben Prozent erreicht – wenn also etwa 1300 der rund 18 600 abstimmungsberechtigten Bürger unterschreiben – wäre ein Bürgerentscheid die Folge, an den der Gemeinderat gebunden wäre.

Doch welche Folge könnte es haben, wenn der Krankenhaus-Neubau gefährdet werden würde, weil die Stadt kein Grundstück zur Verfügung stellen kann?

Dazu äußert man sich im Landratsamt zurückhaltend "Wir richten unsere Planungen auf den Standort Stammheimer Feld aus", erklärte Claudia Krause, Leiterin der Zentralen Steuerung im Landratsamt, auf Anfrage unserer Zeitung. "Dieser Standort ist in dem Gutachten zur Standortfindung als der geeignetste übrig geblieben. Wir beschäftigen uns nicht mit der Frage ›Was wäre wenn?‹ Das ist Sache des Gemeinderats. Wir gehen vielmehr davon aus, dass der Landkreis das Grundstück erwerben kann und beschäftigen uns nicht mit Alternativen."

Seite 2: Mögliche Konsequenzen

Die Haltung des Calwer Oberbürgermeisters Ralf Eggert zum Thema Bürgerbegehren ist eindeutig: "Es ist ein legitimes Mittel, das keine Kritik erfahren darf und soll", sagt er. Der Wille des Volkes sei zu achten.

Sollte jedoch der Neubau des Krankenhauses verhindert werden, fürchtet er um den Bestand der Klinik in Calw. Auch Martin Oberhoff, derzeit leitender Chefarzt am Calwer Krankenhaus, hatte vor einigen Tagen im Gespräch mit unserer Zeitung geäußert, dass alte Krankenhäuser, die keine neuen Strukturen bieten können, in Zukunft der Gefahr einer Schließung ausgesetzt seien.

In Sachen Gewerbegebiet Lindenrain gab Eggert zu bedenken, dass ohne ein neues Industriegebiet die ohnehin bereits vergleichsweise geringen Gewerbesteuereinnahmen wohl gering bleiben werden. Die Konsequenz: Der Hebesatz für die Gewerbesteuer könnte für die bereits bestehenden Betriebe weiter ansteigen, um die fehlende Gewerbeansiedlung auszugleichen. Darüber hinaus sei das Projekt von den zuständigen Stellen bereits abgesegnet worden; von "Sturm laufen", wie Karl-Heinz Lehmann es formuliert, könne keine Rede sein.