Was auf den Informations-Stelen steht, ist unmissverständlich. Foto: Hölle

Radfahren verboten, kein Alkohol und Nikotin, keine Hunde und kein offenes Feuer: Hinweise sind unmissverständlich.

Calw - Radfahren verboten, kein Alkohol, kein Nikotin, Fußball spielen nicht erlaubt, keine Hunde, kein offenes Feuer: Die Hinweise auf den Informations-Stelen sind unmissverständlich. Die Stadt will die Abläufe auf dem Spielplatz Brühl klar regeln. Auf jeden Fall soll er eine alkohol- und nikotinfreie Zone sein.

Solche Zonen auszuweisen, das hat die Verwaltung schon einmal versucht. Und ist dann an der höherinstanzlichen Rechtssprechung gescheitert. Daraufhin musste vor zwei Jahren die städtische Polizeiverordnung novelliert werden. Nach der Neufassung gab es für Kinderlärm keine Mittagsruhe mehr. Dafür hatte man gegen das Trinken von Alkohol keine Handhabe.

Das soll jetzt wieder anders sein. Die Stadtverwaltung beruft sich nach der Umgestaltung des Spielplatzes am Brühl auf die polizeiliche Umweltschutzverordnung. Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern heißt dieses Regelwerk genau. Und nach dieser soll es in der gültigen Verfassung verboten sein, in dem gekennzeichneten Bereich Alkohol und Tabakwaren jeglicher Art zu konsumieren. Verstöße dagegen, wird angekündigt, werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Nun bringen solche Anordnungen bekanntlich erst etwas, wenn auf die Einhaltung auch geachtet wird. Aber der Gemeinderat hat ja vor einiger Zeit der Stadtverwaltung grünes Licht gegeben, dass der städtische Vollzugsdienst aufgestockt werden darf. Da bleibt jetzt abzuwarten, wie die Beamten vorgehen. In besagter Gemeinderatsitzung ist schon befürchtet worden, dass sie nur Knöllchen verteilen werden.