Bei den Kindergartengebühren zeichnet sich eine Neuordnung ab. Foto: dpa Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Neuordnung auf Antrag der Freien Wähler / Für manche Einkommensgruppen wird es teurer

Auf Antrag der Fraktion der Freien Wähler (FW) zeichnet sich eine Neuordnung der Kindergartengebühren ab. Kernpunkt ist eine Änderung bei der Einkommenstaffel.

Calw. Ausgangspunkt war eine Initiative der FW-Fraktion im vergangenen Jahr, die Einkommenstaffel abzuschaffen. Das System sei zu kompliziert.

Vor fünf Jahren festgelegt

Das, so Gemeinderätin Siegried Bantel, sei mit den anderen Fraktionen allerdings nicht zu machen gewesen. Nun zeichnet sich ein Kompromiss ab.

Am nächsten Donnerstag liegt dem Gemeinderat ein FW-Antrag vor, nachdem sich die Gebühren für Kindertageseinrichtungen künftig nach dem Landesrichtsatz gemäß den Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände richten soll. Dabei soll eine familienbezogene Sozialstaffelung zugrunde gelegt werden.

Hinzu komme, so heißt es in der Begründung, dass die Einkommenstufen, die vor fünf Jahren festgelegt worden sind, nicht mehr der Lohnsituation durchschnittlicher Arbeitnehmer entspreche. Eine Anpassung sei unterblieben. Betroffen von der Entwicklung waren vor allem höhere Einkommen, die schon von Anfang relativ stark belastet gewesen seien.

Nach der Neufassung beginnt die Staffelung nun bei einem Jahreseinkommen von bis zu 25 000 Euro, bislang waren es 15 000 Euro. Darüber haben bereits Gespräche zwischen den Fraktionssprechern von FW, CDU, SPD und Gemeinsam für Calw stattgefunden.

Oberbürgermeister Ralf Eggert geht davon aus, dass nach den Beratungen in Gemeinderat, Ortschaftsräten und Stadtteilbeiräten die Neuordnung zum Kindergartenjahr 2017/18 in Kraft treten wird.

Kernpunkt müsse ein gutes und verlässliches Angebot sein, so Siegrid Bantel, die sich anhand des Zahlenmaterials der Stadt eingehend mit der Sache befasst hat. Das dürfe durch überproportionale Gebühren nicht kaputt gemacht werden.

Zwar dürfte es bei der Einkommenstaffel bleiben, sie wurde jedoch um 10 000 Euro heraufgesetzt. Sie beginnt folglich nicht mehr bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von bis zu 15 000 Euro, sondern bei bis zu 25 000 Euro und zieht sich dann über 35 000 (bislang 25 000) über 50 000 (40 000) und 65 000 (55 000) bis zu über 65 000 Euro. Das wird vor allem in den höheren Einkommensgruppen zu Entlastungen, im niedrigen und mittleren Bereich zu "geringfügigen Erhöhungen", so Eggert, führen. Unter dem Strich werden es weniger Einnahmen sein.

Ein Beispiel

So sind, um ein Beispiel zu nennen, im Alter zwischen einem und drei Jahren (50 Stunden pro Woche) bei zwei Kindern in der Einrichtung pro Kopf bei einem Einkommen über 65 000 Euro künftig 498,75 (bislang 552) Euro zu zahlen, bei Einkünften von bis zu 50 000    Euro sind es 375 (349,50) Euro pro Kind.

Für eine solche Ganztageskrippe muss bei einem Kind in Weil der Stadt monatlich 521 Euro, in Herrenberg 602 Euro bezahlt werden. Beide Nachbarstädte haben keine Einkommenstaffel. Eltern in Calw zahlen 570 Euro, wenn sie mehr als 65 000 Euro verdienen. Bei bis zu 50 000 Euro sind es 397,50 Euro.