Der Anker ist bei der Zwangsversteigerung gestern nicht unter den Hammer gekommen. Foto: Hölle

Gebäude aus Ernstmühl kommt nicht untern Hammer: Zwangsversteigerungsverfahren wird aufgehoben.

Calw-Ernstmühl - "Die Hoffnung stirbt zuletzt." Das sagte der Pächter des Gasthauses Anker in Ernstmühl, kurz bevor Rechtspfleger Martin Ertle am Donnerstagvormittag im Calwer Amtsgericht das Zwangsversteigerungsverfahren eröffnete, bei dem dieses Anwesen unter den Hammer kommen sollte.

Um es vorweg zu nehmen: Daraus wurde nichts. Ertle stellte das Verfahren ein, nachdem niemand ein Gebot abgegeben hatte. Ein zweites kann erst aufgenommen werden, wenn die Gläubiger des vor zwei Jahren verstorbenen früheren Eigentümers das beantragen. Ob das die Commerzbank, die für das erste Verfahren maßgeblich verantwortlich zeichnet, oder das Finanzamt tun, bleibt abzuwarten. Auch für den Nachlasspfleger des Verstorbenen, der eingesetzt worden ist, weil es keine Erben gibt.

Nachdem Ertle das Verfahren eröffnet hatte, erläuterte er zunächst das Prozedere. Unter anderem ging es dabei darum, dass der Verkehrswert des gesamten Gebäudekomplexes auf 131.000 Euro geschätzt worden ist und das Mindestgebot den Gepflogenheiten entsprechend bei der Hälfte, also bei 65 500 Euro liegt. Wenn ein Gebot unter der Sieben-Zehntel-Grenze – in diesem Fall 91.700 Euro – falle, dann könne, so Ertle, ein Gläubiger eine Antrag auf Zuschlagsversagung stellen.

Nur war kein Vertreter der Commerzbank anwesend. Und auch sonst tat sich, nach dem der Rechtspfleger um 9.17 Uhr die Versteigerung eröffnet hatte, nichts. Auf die kurz darauf folgende Aufforderung, dass jetzt Angebote abgegeben werden dürften, reagierte niemand.

Nachdem ein halbe Stunde verstrichen war, fragte Martin Ertle nochmals drei mal nach. Vergebens. Also schloss er um 9.51 Uhr die Zwangsversteigerung.

Für den Pächter des Ankers ist die Hoffnung also tatsächlich nicht gestorben. Wenigstens jetzt noch nicht. Sollte es zu einem weiteren Verfahren kommen, bei dem auch ein Käufer zu finden wäre, hätte dieser aber ein Sonderkündigungsrecht für den Pacht- und die Mietverträge, die für die acht Einzelzimmer gelten, die zum Gebäudekomplex gehören.

Nur stellt sich die Frage, wer sich für die 1860 als Flößerhaus errichtete Immobilie interessieren könnte. In einem Gutachten, das vor der Zwangsversteigerung erstellt worden ist, steht zu lesen, dass sie sich baulich in einem schlechten Zustand befindet. Die Gebäudeherstellungskosten werden auf knapp 530.000 Euro geschätzt.