Wer kümmert sich um die Bewirtschaftung der kommunalen und privaten Wälder, wenn es die staatlichen Förster nicht mehr dürfen?                              Foto: Schmidt Foto: Schwarzwälder-Bote

Forst: Kreistag verabschiedet Resolution

Kreis Calw. Mit völligem Unverständnis hat Landrat Helmut Riegger auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf reagiert, das den staatlichen Förstern den Verkauf von Holz aus privaten und kommunalen Wäldern praktisch verbietet. Damit steht das Einheitsforstamt, wie es sich im Calwer Landratsamt seit Jahren bewährt hat, auf der Kippe. Der Calwer Kreistag verabschiedete eine Resolution, in der er sich gegen die Zerschlagung der staatlichen Strukturen wendet.

Mit seinem Urteil hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf dem Bundeskartellamt Recht gegeben. Die Kartellbehörde fordert, dass sich die staatlichen Förster ganz aus der Bewirtschaftung der kommunalen und privaten Wälder heraushalten.

Lieber eine Reform aus einem Guss

Die Konsequenz für das Calwer Landratsamt: Weil die Geschäftsgrundlage für die 135 Bediensteten aufgrund dieses Urteils teilweise wegfallen würde, müssten 84 von ihnen in einen neu zu gründenden Landesbetrieb für die Bewirtschaftung des Staatswaldes wechseln, die anderen 51 würden aber nicht mehr gebraucht.

63 Prozent der Fläche im Kreis Calw ist bewaldet – mit 50 000 Hektar ungefähr so groß wie der Bodensee. Weniger als die Hälfte, nämlich 23 000 Hektar, sind Staatswald, 19 000 Hektar Forst gehören den Kommunen, 8000 Hektar den Privatbesitzern.

Bevor aber die Landesanstalt gegründet wird, plädiert Reinhold Rau, für Land- und Forstwirtschaft zuständiger Dezernent im Calwer Landratsamt indes, erst eine gerichtliche Klärung abzuwarten. Rau will lieber eine "Forstreform für alle Waldbesitzer aus einem Guss".

Das Land will in diesem Fall den Bundesgerichtshof anrufen. Eine Revision hätte aufschiebende Wirkung, so dass es bis zur letztinstanzlichen Klärung beim Holzverkauf und der Betreuung im Privat- und Kommunalwald bei der bisherigen bewährten Regelung bliebe.