Zwei Anlagebetrüger mussten sich jetzt vor dem Tübinger Landgericht verantworten. Foto: Bernklau

Angeklagter im Betrugsprozess bekommt fünf Jahre Haft. Partner erhält zwei Jahre auf Bewährung.

Höfen/Tübingen - Das Tübinger Landgericht hat zwei bundesweit tätige Anlagebetrüger aus Höfen und Pforzheim verurteilt.

Das Geständnis nützte ihm dann doch nur wenig: Für fünf Jahre muss der einschlägig vorbestrafte Angeklagte R. für seinen vielfachen Anlagebetrug ins Gefängnis, urteilte das Tübinger Landgericht. Sein Mitangeklagter S., 78 Jahre alt, kam mit zwei Jahren auf Bewährung noch glimpflich davon.

Dubiose Goldanlage-Geschäfte im Graubereich des gerade noch gesetzlich Erlaubten waren das Eine. Das Andere war eine, nach Überzeugung des Gerichts vom Angeklagten frei erfundene, angeblich soziale Schweizer Stiftung, mit der R. und seine Vertriebskolonne gutgläubigen wie hemmungslos geldgierigen Anlegern die Euros aus den Taschen zogen und von den Konten abräumten. Erträge von jährlich 24 Prozent wurden da versprochen – und geglaubt. Auch die Drücker in Anzug und Krawatte oder im Kostüm waren überzeugt vom Profit und wurden ihrerseits um Provisionen geprellt.

Verhandelt wurde über einen Schaden von rund 270 000 Euro, verteilt auf 21 Anleger, um 180 000 Euro Unterschlagung zu Lasten der Firma und um 50 000 Euro an vorenthaltenen Provisionen. Gewerbsmäßiger gemeinschaftlicher Betrug hieß der Vorwurf, dazu Unterschlagung und Urkundenfälschung. Angesichts der von Staatsanwalt Ulf Gutfleisch akribisch aufgelisteten zunächst 27 Einzelvorwürfe hatte der Angeklagte vor der Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitzenden Ulrich Polachowski schon früh ein ziemlich umfassendes Geständnis abgelegt.

Angeblich unter massivem Druck seitens seiner hessischen Auftraggeber-Firma hatte R. zudem schon vor der Festnahme eine Erklärung unterschrieben, in der er den Betrug, dazu Unterschlagungen mittels Computer-Manipulationen in der Heusenstammer Zentrale einräumte.

Sowohl gegenüber Anlegern als auch für manche seiner Werber hatte R. versucht, versprochene Profite und Provisionen teilweise auszuzahlen, als das Betrugssystem nur noch über Schneeball-Effekte aufrecht zu erhalten war. Das Gericht sah zumindest "einen gewissen Wiedergutmachungswillen" dahinter.

Der Verteidiger bat in seinem Plädoyer deshalb um Milde für seinen Mandanten, zumal er "keinen Sportwagen gefahren, kein ausschweifendes Leben" geführt habe. Er sei "nicht der typische Betrüger".

Der mitangeklagte 78-jährige Pforzheimer S. versuchte sich bis zum Schluss als bloßer Chauffeur, Familienfreund und Begleiter bei den betrügerischen Kundengesprächen darzustellen. Er selber und seine Frau hätten bei R. investiert, ihm aus finanziellen Engpässen geholfen.

Weil der ebenfalls einschlägig vorbestrafte frühere Bausparkassen-Anlageberater aber auch nach allen Zeugenaussagen nicht als treibende Kraft der Betrügereien überführt werden konnte, kam er mit einer zweijährigen Haftstrafe davon, die vom Gericht zur Bewährung mit strengen Auflagen ausgesetzt wurde.

Nordschwarzwald

Nummer 

, .