Der Angeklagte hat seine Ex-Freundin und ihren Partner mit einem Messer attackiert. Symbolbild. Foto: Archiv

26-jähriger Portugiese muss viereinhalb Jahre in Haft für Messerattacke auf Pärchen.

Tübingen/Calw-Stammheim - Am Montag hat die 5. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen einen 26-jährigen Portugiesen wegen einer nächtlichen Messerattacke auf ein Pärchen in Calw-Stammheim zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Zwar rückten die fünf Richter vom Vorwurf des versuchten Mordes ab, sahen aber den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen als erwiesen an. Wie berichtet hatte der Angeklagte Anfang Januar in den frühen Morgenstunden seine ehemalige Partnerin und deren neuen Freund im Schlaf überfallen und mit einem Messer attackiert.

"Die Tat war vorbereitet und wurde hinterhältig mit Heimtücke ausgeführt", fasste Ralf Peters in seiner Urteilsbegründung zusammen. Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer bezog sich dabei auf den einstündigen Fußmarsch des Täters von Althengstett nach Stammheim. Außerdem brachte er das Entsetzen über dieses Horrorszenario zum Ausdruck. "So etwas haben wir noch nicht erlebt und können nachvollziehen, dass die Angst bis heute wirkt", sagte Peters und verwies auf die Ansage des Angeklagten unmittelbar nach der Tat gegenüber der Mutter, das sei erst der Anfang gewesen.

"Ihm war es egal, wen er trifft"

Gleichwohl erkannten auch die Richter, wie es Verteidiger Hans-Christoph Geprägs geltend gemacht hatte, dass der Angeklagte von seinen Mordabsichten, die er vor und während der Tat immer wieder geäußert hatte, zurück getreten sei. So spreche das Einstecken des zuvor verwendeten Messers dafür, dass er den Plan aufgegeben habe, den Geschädigten wirklich zu töten. Zuvor hatten bereits mehrere Stiche das Opfer und auch seine Freundin in der Dunkelheit getroffen. "Die Geschädigten hatten eingeräumt, dass er hätte weiter machen können", gab der Verteidiger in seinem Plädoyer zu bedenken.

Der Meinung des Verteidigers, dass die Verletzungen der 24-jährigen Frau fahrlässig zustande gekommen seien, widersprach das Gericht und stufte auch diese Attacken als gefährliche Körperverletzung ein: "Er hat sich bewusst für das Messer entschieden und musste davon ausgehen, dass die ehemalige Freundin eingreift, also war es ihm egal, wen er trifft", unterstrich Peters die Einschätzung des Gerichts. In einer Erklärung ließ der Verurteilte verlauten, er wisse nicht, warum er das gemacht habe. "Wenn sie nichts unternehmen, sehe ich weiter eine Gefahr, die sie in Schwierigkeiten bringt", gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg.