Landkreis baut Kinderschutz aus / "Bewusstsein für Thema schaffen"

Von Sebastian Bernklau

Kreis Calw. Der Kreis Calw geht weitere konkrete Schritte bei der Verbesserung des Kinderschutzes. In Folge der Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes werden im Kreis Calw die Regelungen des Gesetzes auch auf die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit ausgedehnt. Das bedeutet, dass nicht nur hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige, sondern auch nebenberuflich oder ehrenamtlich dort agierende Personen ein so genanntes "erweitertes Führungszeugnis" verpflichtend vorweisen müssen.

Damit müssen sie nachweisen, dass sie nicht wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt sind oder Verfahren gegen sie anhängig sind. Dazu gehören Straftaten wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

Der Landkreis hat nun einen Katalog angefertigt, der festlegt, bei welchen Tätigkeiten ein solches Führungszeugnis künftig nötig werden soll: Wenn es um Übernachtungen geht, bei "hohem Grad an Intimität" – etwa Körperkontakt beim Kinderturnen –, bei Ferienangeboten, bei über einen längeren Zeitraum ausgeführten Übungs- oder Gruppenstunden, Nachhilfeunterricht, Patenmodellen, Angeboten, die ein Erwachsener alleine durchführt, bei Patenmodellen und Arbeit mit behinderten Kindern. Derzeit nimmt der Landkreis dazu Kontakt zu den Kommunen auf, um zu eruieren, welche Vereine, Verbände und Gruppen Jugendarbeit in dieser Art betreiben. Unter diesen gibt es eine Gruppe, die diese Maßnahme umsetzen müssen, nämlich die, die Zuschüsse vom Landkreis bekommen. Die anderen ruft der Kreis auf, sich freiwillig daran zu beteiligen.

Wie Sozialdezernent Norbert Weiser und Kreisjugendpfleger Wolfgang Borkenstein in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistags berichteten, ist die Initiative für die Vereinsvorsitzenden mit einem gewissen Grad an Bürokratie verbunden. Denn die Vorsitzenden müssen eine Liste der betroffenen Betreuer anlegen, die Führungszeugnisse einsehen und alles dokumentieren. Um die Vereine konkret über die neuen Regelungen und deren Umsetzung zu informieren, plant der Landkreis im Februar und März 2015 fünf Veranstaltungen im Kreis Calw.

Bei den Ausschussmitgliedern stieß die Initiative auf Zustimmung, freilich geht es so manchem dabei nicht nur um die Umsetzung von gesetzlichen Regelungen. "Wir müssen ein Bewusstsein für das Thema Kinderschutz schaffen", regte etwa Ulrich Bünger (FWV) an. Jürgen Prchal vom Sportkreis mahnte an, man müsse im Kreis Calw eine "Kultur des Hinsehens" pflegen. Prchal forderte darüber hinaus, dass man die Verpflichtung zum Führungszeugnis nicht nur für die Vereine einführt, die Zuschüsse bekommen, sondern auch für die, die kein Geld vom Landkreis bekommen. Eine Forderung, die nicht umsetzbar sei, erwiderte Sozialdezernent Norbert Weiser. Eine gesetzliche Handhabe, Vereine auf die Umsetzung der Führungszeugnispflicht zu verpflichten, gebe es nur bei denen, die Zuschüsse bekämen.