Vor dem Calwer Amtsgericht musste sich jetzt eine Diebin verantworten. Foto: Archiv

Schmuck im Wert von mehr als 10.000 Euro entwendet. Bewährungsstrafe für Täterin.

Calw - Im Calwer Amtsgericht wird ein Fall verhandelt, bei dem es um eine größere Anzahl an gestohlenen Schmuckgegenständen ging. Eine Besonderheit bestand darin, dass die Tochter der Geschädigten eigene Ermittlungen angestellt hat, die die Täterin überführt haben.

Bereits vor der Verhandlung herrschte im Gerichtssaal eine angespannte Stimmung. Die 62-jährige Geschädigte, die als Zeugin geladen war, ging nervös den Flur auf und ab. "Ich bin immer noch schockiert und enttäuscht", erzählte sie.

In der Verhandlung machte die Staatsanwältin deutlich, dass es sich bei dem vorliegenden Fall um kein Kavaliersdelikt handele. Denn die 35-jährige Angeklagte hatte Schmuck im Wert von mehr als 10.000 Euro entwendet, "den ideellen Wert", wie die Staatsanwältin betonte, nicht mitgerechnet. Aus mehreren Schmuckschatullen, die in einem Schreibtisch verwahrt wurden, klaute die seit 2014 auf 450 Euro-Basis angestellte Reinigungskraft Erbstücke, Geburts- und Hochzeitstaggeschenke sowie den Ehering der Geschädigten.

In drei Anläufen wurde der Schmuck bei einem Calwer Juwelier zum Materialwert eingeschmolzen, für den die Angeklagte insgesamt 2300 Euro erhielt. "Der eigentliche Wert liegt beim zehnfachen des gebotenen Preises", erklärte der als Zeuge geladene Goldschmied. In seinem Juweliergeschäft war der Schmuck von einer Mitarbeiterin angekauft worden.

Tochter informiert

Als die Geschädigte am Ostermontag zu einem Geburtstag eingeladen war und sich zurecht machen wollte, bemerkte sie das Fehlen der Gegenstände. Die Tochter, die sie sofort informiert hatte, wurde stutzig, und bezog die gelernte Altenpflegerin in den Kreis der Verdächtigen ein. Ein Telefongespräch, das sie ohne Angabe eines Namens mit ihr führte, sorgte schließlich für Klarheit. Und das brachte den Fall zur Anklage. In ihrem Schlussplädoyer hob die Staatsanwältin hervor, dass das Vertrauensverhältnis der Geschädigten "schäbig ausgenutzt" wurde, und beantragte eine Freiheitsstrafe.

Die dreifache Mutter entschuldigte sich in ihrem Schlusswort unter Tränen für ihre Tat. Die Richterin verhängte eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die, zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Zusätzlich muss die Angeklagte 50 Euro monatlich an die Geschädigte zahlen, bis zumindest die finanzielle Wiedergutmachung abgeschlossen ist.