Parkende Autos haben die Feuerwehr in Calw am Sonntagnachmittag fast ausgebremst. Foto: Feuerwehr

Behinderung hätte schwerwiegende Folgen haben können. Stadtbrandmeister: Regelungen sind eindeutig.

Calw - Es war nur ein Fehlalarm. Und die Calwer Feuerwehr befand sich bereits auf dem Rückmarsch, als sie von einem parkenden Auto in der Marktstraße behindert wurde.

Schwerwiegende Folgen

Aber wenn es am Sonntagnachmittag in der Seniorenresidenz Schönblick im Teuchelweg wirklich gebrannt und die Feuerwehr diesen Anfahrtsweg gewählt hätte, dann hätte das schwerwiegende Folgen haben können – nicht nur für mögliche Brandopfer, sondern auch für den betreffenden Autofahrer. Er hätte sich nämlich des Tatbestands "Behinderung der Feuerwehr im Einsatz" schuldig gemacht, wie Stadtbrandmeister Dirk Patzelt im Gespräch mit unserer Zeitung betonnte. So etwas kann durchaus unter Strafe gestellt werden, und das nicht nur, wenn es bei einem Feuer Verletzte gibt.

Mit solchen Problemen, weiß der Stadtbrandmeister, haben Feuerwehren in ganz Deutschland zu kämpfen. Dabei sind die Regelungen eindeutig:

Auf den Straßen muss ausreichend Platz für Rettungsfahrzeuge sein. Vorgaben dazu macht Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung, der in Verbindung mit Paragraf 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine Restbreite der Fahrbahn von 3,05 Metern verlangt.

Kontrolle angekündigt

Im April wurden vom Calwer Ordnungsamt zusammen mit Feuerwehrleuten in Stadtteilen deswegen schon einmal Durchfahrtskontrollen durchgeführt (wir berichteten). Im September, so kündigte Patzelt an, soll eine solche auch in der Innenstadt erfolgen. Allgemein appelliert der Stadtbrandmeister aber an die Autofahrer, dass sie ihre Fahrzeuge nur auf den ausgewiesenen Stellplätzen parken sollen.