Die Lage hat sich entspannt: Gewerbetreibende können auf den Recyclinghöfen wieder Altholz anliefern. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Abfallentsorgung: Gewerbetreibende dürfen bei AWG-Recyclinghöfen wieder mehr Altholz abliefern / Kontingente erhöht

Seit Wochen hat die Kälte nicht zuletzt den Südwesten im Griff. Doch was des einen Leid, ist des anderen Freud’: Die eisigen Temperaturen haben zu einer Entspannung bei der Entsorgung von Altholz gesorgt – auch im Kreis Calw.

Kreis Calw. Die Überraschung war groß, als die Recyclinghöfe Ende August des vergangenen Jahres rund zwei Wochen lang kein Altholz von Gewerbetreibenden mehr annehmen konnten. Schuld daran, so erklärte damals Christian Gmeiner, Chef der Abfallwirtschaft im Landkreis Calw (AWG), war der Holzmarkt, der sich zu diesem Zeitpunkt "total gedreht" hatte. Bundesweit war wegen Bau-Boom und Bevölkerungswachstum mehr Holz als in den vergangenen Jahren angefallen. Zugleich hatte die Stilllegung zahlreicher Biomassekraftwerke dafür gesorgt, dass es weniger Abnehmer für jenes Holz gab.

Die Entsorgungskosten schnellten in die Höhe. Große Mengen, die sonst die Privatwirtschaft entsorgt hätte, landeten somit bei den Recyclinghöfen; insgesamt wurde rund 40 Prozent mehr Altholz als im Vergleichszeitraum der Vorjahre angeliefert. Letztlich sei nichts anderes übrig geblieben, als "die Reißleine zu ziehen", sagte Gmeiner.

In der Folgezeit änderte sich die Lage für Gewerbetreibende nur langsam; erst kleinere, dann größere Mengen Altholz wurden wieder angenommen – allerdings nur der Kategorien I bis III. Besonders belastetes Holz der Kategorie IV, beispielsweise imprägnierte Jägerzäune, blieben außen vor – und mussten weiterhin anderweitig entsorgt werden. Gegen Ende des Jahres 2016 erstreckte sich diese Regelung auch auf die Kategorie III.

Eine nicht gerade zufriedenstellende Situation – die sich mittlerweile jedoch beinahe normalisiert hat. Zumindest vorerst. Dafür habe zum einen das Wetter gesorgt, erklärte Helge Jesse von der AWG. Nach "vier Wochen Dauerfrost" habe sich der Markt entspannt; vor allem, da jene Verbrennungsanlagen, die noch in Betrieb seien, derzeit "auf Hochtouren laufen". Darüber hinaus habe die AWG im Jahr 2017 die Kontingente erhöht, die an die Verwerter gehen.

So steht seit Kurzem auf der AWG-Homepage zu lesen, dass Betriebe wieder "bis auf weiteres Altholz der Klassen I bis II mit den in der Satzung festgelegten Mengenbegrenzungen" anliefern können. Auch Altholz der Klassen III und IV werde wieder abgenommen – wenn auch wegen "des erhöhten Aufwandes und der gestiegenen Entsorgungskosten" zu einem höheren Preis. Gewerbebetriebe, die einen Entsorgungsnachweis für die Anlieferung von Altholz Klasse IV haben, dürfen demnach bis zu fünf Tonnen pro Woche anliefern.

Ein Entsorgungsnachweis ist für Unternehmen, bei denen mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen, gesetzlich vorgeschrieben. Diese Firmen müssen nachweisen, dass ihr Müll fachgerecht transportiert und entsorgt wird.

Zwingend erforderlich sei eine Anmeldung unter Telefon 07452/60 06 70 47 oder unter wolfgang.schuele@awg-info.de. "Nicht angemeldete Fahrzeuge werden grundsätzlich abgewiesen", heißt es weiter. Gewerbebetriebe ohne Entsorgungsnachweis können bis zu einen Kubikmeter der Kategorie IV pro Öffnungstag anliefern.

Eine erfreuliche Entwicklung – doch wird es dabei bleiben? Dazu kann auch Jesse derzeit keine eindeutigen Angaben machen. "So lange es kalt bleibt, wird der Markt sicher aufnahmefähig sein", schätzt der Abfallberater. Was danach kommt, lasse sich schwer sagen. Vorteilhaft wirke sich aber sicher die Erhöhung der Entsorgungs-Kontingente aus.

Bei Fragen zur aktuellen Entsorgungssituation beim Altholz gibt die Abfallberatung unter der kostenlosen Nummer 0800/3 03 08 39 Auskunft. Privatanlieferer wie die Haushalte, die ihr Altholz zur Beseitigung abgeben, waren und sind auch künftig nicht von den Einschränkungen betroffen.