Nächsten Montag geht der Prozess im Landgericht Tübingen weiter. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet. Foto: Bernklau

Gutachter: IQ des 54-jährigen Angeklagten grenzt an Schwachsinn. Junge Frau in wahrem Exzess malträtiert.

Calw/Tübingen - Was ist das für ein Mensch, der eine Frau in einem wahren Exzess so malträtiert, wie das der Mann getan hat, der im April einen Blumenladen in der Lederstraße überfallen hat? Das wollte am Montag die Zweite Große Strafkammer am Landgericht Tübingen unter Vorsitz von Martin Streicher wissen.

Vorab: Obwohl der 54-Jährige aus Bad Wildbad einen Intelligenzquotienten hat, der an leichten Schwachsinn grenzt, ist er in seiner Schuldfähigkeit nicht unbedingt eingeschränkt, wie der psychiatrische Gutachter Stephan Bork ausführte. Anders könnte es bei der Steuerungsfähigkeit aussehen, sollte das Gericht zur Überzeugung gelangen, dass bei dem Täter ein Loyalitätskonflikt vorgelegten hat. Nämlich seiner Frau gegenüber, mit der er einkaufen gehen wollte, aber Geld nicht verfügbar war.

Wie es dazu kommen konnte, dass der Mann bei diesem Überfall die 29-jährige Verkäuferin während einer 25-minütigen Auseinandersetzung neben einem Schädel-Hirn-Trauma, einer gebrochenen Nase, einem zugeschwollenen Auge und Blutergüsse am ganzen Körper zufügte, dazu wollte sich auch der Sachverständige nicht näher einlassen. Nur so viel: Ein Täter mit einem höheren Intelligenzquotienten hätte so etwas wahrscheinlich nicht getan.

Zwei Mal hatte Bork den Angeklagten in der Haftanstalt in Stuttgart-Stammheim besucht und Explorationsgespräche mit ihm geführt. Das erste Mal, als dieser die Tat noch leugnete. Das zweite Mal, als er ein Geständnis abgelegt hatte. Dieses wurde gestern vom Gericht verlesen. Offenbar wurde dabei, dass die Geldnot latent war. Und, wie er niederschreiben ließ, sich der 54-Jährige nicht daran erinnern kann, was er seinem Opfer angetan hat. Dass es ihm leid tut, das hat er in diesem Geständnis auch angegeben.

Einen Antrag von Rechtsanwalt Rainer Reichle, dem Rechtsbestand des Opfers, die als Nebenklägerin auftritt, hat das Gericht gestern gleich erledigt. Beide Seiten haben einem Vergleich zugestimmt, wonach die junge Frau vom Täter Schmerzensgeld und Schadensersatz bekommt.

Nachdem kurzfristig doch noch drei Zeugen geladen worden waren – der Betreiber des Campingplatzes auf dem der Angeklagte mit seiner Frau wohnte, und ein ebenfalls dort verkehrendes Ehepaar, ist die Beweisaufnahme jetzt endgültig abgeschlossen. Der weitere Fahrplan des Gerichts sieht jetzt vor, dass am kommenden Montag die Plädoyers an der Reihe sind. Am Donnerstag, 27. November soll dann das Urteil gesprochen werden.