Alles Argumentieren hat bisher nichts genutzt, Rolf Dürr hat vom Verband eine Strafe kassiert. Foto: Klisch Foto: Schwarzwälder-Bote

FußballSportgericht des Verbands glaubt nur dem Schiedsrichter und ignoriert drei Zeugenaussagen

Kann man für etwas bestraft werden, das man nicht gemacht hat? Ein klares Ja kommt auf diese Frage von der Spvgg Berneck/Zwerenberg, denn dort hat man zweifelhafte Erfahrungen mit der Sportgerichtsbarkeit des Württembergischen Fußballverbands (WFV) gemacht.

Der Fall hat seinen Ursprung im Spiel der Frauenfußball-Landesliga zwischen dem SV Eutingen und der Spvgg Berneck/Zwerenberg am 14. Mai. Das Verfahren hat sich über längere Zeit hingezogen. Nicht die Geldstrafe von 65 Euro einschließlich Gebühren sind es, was den Schriftführer des Bernecker Fußballvereins, Friedrich Blaich, auf die Palme gebracht hat, sondern die Tatsache, dass die Strafe nicht berechtigt ist.

Im Punktspiel beim SV Eutingen hatte der Bernecker Trainer Rolf Dürr lautstark seinen Unmut zum Ausdruck gebracht, dass der Schiedsrichter ein Foul an seiner Spielführerin Sarah Funk nicht ahndete. Schiedsrichter Matteo Ghilardi kam zur Seitenlinie und ermahnte den Coach, der gleichzeitig Linienrichter war, er solle ruhig sein. Als sich der Unparteiische wieder Richtung Anstoßkreis bewegte, hörte er die Worte "Ist ja lächerlich, was der heute pfeift."

Diesen Zuruf ordnete der Mann in Schwarz Rolf Dürr zu, verwies ihn des Feldes und machte im Spielbericht eine Meldung. Den sofortigen Einwand der Zuschauer, dass der Trainer nichts gesagt habe, sondern dies ein Zuschauer gewesen war, ignorierte der Schiedsrichter.

In einer Stellungnahme an den Württembergischen Fußballverband bekräftigte die Spvgg Berneck/Zwerenberg nochmals, dass sich der Schiedsrichter in diesem Fall geirrt habe. Der Schiedsrichter, Sportstudent und selbst auch Trainer, wiederum blieb in einer schriftlichen Stellungnahme bei seiner Haltung. Seiner Begründung, dass er auf "peripheres Sehen zurückgreifen könne", folgte offensichtlich Stefan Biehl in seinem Urteil. Der ebenfalls als Schiedsrichter (im Bezirk Böblingen) tätige Richter des WFV, der im Hauptberuf Staatsanwalt ist, verurteilte Rolf Dürr zu einer Geldstrafe von 50 Euro zuzüglich 15 Euro Bearbeitungsgebühren.

Weil es sich für Friedrich Blaich um einen klaren Justizirrtum handelte, war es für ihn kein Thema, in Revision zu gehen, in der Hoffnung, dass die Gerechtigkeit doch noch siegt. So wollte er die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. Es wurde an den WFV in Stuttgart ein von drei Personen unterzeichnetes Schriftstück mitgeschickt, die angegeben haben, dass Rolf Dürr die entsprechende Aussage nicht gemacht hat.

Weshalb in der nächsten Instanz ein Sportgericht von drei Personen das erste Urteil bestätigte, ist für den seit über 35 Jahren ehrenamtlich tätigen Vereinsfunktionär Friedrich Blaich nicht nur ein Rätsel, sondern regelrecht ein Skandal. Wenn schon kein Freispruch erster Klasse, so hätte er zumindest eine Einstellung des Verfahrens erwartet. So ist der Bernecker Trainer "vorbestraft" und der Verein weitere 75 Euro für Einspruchsgebühren los.

Darüber, dass es in Deutschland im 21. Jahrhundert so etwas gibt, ist man in Berneck schon sehr verwundert und stinksauer auf die Oberen in Stuttgart. "Zum Glück ist es kein Todesurteil", so Blaich, dem bei dem Urteil und erst recht beim Berufungsurteil sofort das Sprichwort von der "Krähe" eingefallen ist.