Radfahrer sollen im Killertal sicherer unterwegs sein

Burladingen. Das Regierungspräsidium in Tübingen hat am Montag den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Abschnitt des Radwegs im Zuge der B 32 zwischen den Ortsteilen Killer und Starzeln der Stadt Burladingen erlassen.

Von Montag, 26. Oktober, bis einschließlich Montag, 9. November, wird der Planfeststellungsbeschluss im Rathaus Burladingen zur Einsicht ausgelegt. Der Planfeststellungsbeschluss wird zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter "Bekanntmachungen" abrufbar sein. Den Einwendern wird der Beschluss zugestellt.

Das Gesamtvorhaben schließt eine Lücke in der Radwegverbindung zwischen Killer und Starzeln. Bislang muss der Radverkehr die B 32 mitbenutzen. Der Bau des Radwegs führt zur Entflechtung von Radverkehr und motorisiertem Verkehr und erhöht damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße und für die Radler.

Erster Abschnitt ist derzeit noch im Bau

In einem ersten Abschnitt wird der Radweg westlich an die B 32 angebaut. Er verläuft ab dem nördlichen Ortseingang Killer parallel zur Bundesstraße in Richtung Süden bis zum Mühlackerweg. Dieser Abschnitt befindet sich derzeit im Bau.

Im zweiten Abschnitt wird der Radverkehr zunächst über den Mühlackerweg geleitet. Über die bestehende Starzelbrücke führt der Radweg weiter nach Westen, um dann über eine bestehende Querung des Goosbachs wieder nach Süden zu schwenken. Über die Wiesenflächen, abgerückt vom Goosbach und den dortigen Gehölzstrukturen, führt der Radweg in Richtung Starzeln und mündet dort in die Himbergstraße.

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird unter anderem das ehemalige Wehr in der Starzel im Bereich des nördlichen Ortseingangs Starzeln in eine raue Rampe umgebaut.