Foto: Schwarzwälder-Bote

Die Presse auszusperren hat immer ein "Gschmäckle". Sie hinzuzubitten manchmal aber

Die Presse auszusperren hat immer ein "Gschmäckle". Sie hinzuzubitten manchmal aber auch. Die Veranstaltung des Burladinger Gemeinderates im "Leuchtturmprojekt" Wohnheim für junge Menschen mit Flüchtlingserfahrung war in vielfacher Weise erst- und einmalig.

Nicht nur, weil der Auslöser die landesweit kritisierten Äußerungen des Bürgermeisters Harry Ebert waren, der die Einrichtung im Burladinger Amtsblatt abwertend als "Internat mit Vollpension" bezeichnet und Sozialleistungen für deutsche Familien dagegen aufgerechnet hatte. Es war wohl auch das erste Mal, dass die gewählten Volksvertreter sich weitab von der Verwaltung, der Geschäftsstelle des Rathauses und seines Chefs verselbstständigt hatten. In Eigenregie brachen sie über Fraktionsgrenzen hinweg zu einer Exkursion auf, um sich, wie es CDU-Rat Friedemann Mutschler formulierte, "sachlich zu informieren".

Auch wenn der mit Ebert befreundete Gemeinderat sicher kein Zeichen gegen den Rathauschef damit setzen wollte, gesetzt hat er eins. Für eine Politik der Sachlichkeit, die auf hautnahe Informationen, direkte Gespräche mit Betroffenen und den Dialog mit Fachleuten setzt, statt auf schnelle Schüsse aus der Hüfte und undifferenzierte Stimmungsmache.

Dass die Medien landesweit das berichtenswert finden, darf auch jene nicht wundern, die sich letztlich hinter verschlossener Tür dafür aussprachen, einen Teil der Presse außen vor zu lassen.

Es ging eben nicht um das Scheinwerferlicht und das medienwirksame Darstellen einer Gegenposition à la Ebert. Es ging um demokratische Normen und die regeln eigentlich auch die Details der Pressefreiheit. Nicht nur in der Bundespressekonferenz gibt es den Status unter eins, unter zwei oder unter drei, die verschiedene Formen der Öffentlichkeit benennen. In Status eins darf die Kamera auch nur auf dem dafür vorgesehenen Podest aufgestellt werden. Bei Hintergrundgesprächen "Unter zwei" oder "Unter drei" darf kein Bild- und Tonmitschnitt erfolgen. Das gilt auch, wenn während einer Pressekonferenz Informationen "Unter zwei" oder "Unter drei" gegeben werden. Während durchaus öffentlichen Gerichtsprozessen gelten strenge Regeln, was Kameras, Mikrofone und Scheinwerferlicht betreffen, ohne dass Journalisten ausgesperrt oder an ihrer Berichterstattung gehindert werden. Denn auch von Radioreportern kann man verlangen, dass sie mal den Stift in die Hand nehmen.

Einige der Burladinger Räte fühlten sich einfach eingeschüchtert bei der Vorstellung, bei ausgerechnet diesem Termin unter permanentem Scheinwerferlicht zu stehen. Und als die Kamera da war, war die Kapp’ mangels Vorbereitung in diesem Punkt halt schon verschnitten. Die Gemeinderäte der Fehlastadt sind eben aus der Provinz und nicht so presseerfahren wie ihre Abgeordneten in Stuttgart oder Berlin, für die Status unter eins, unter zwei oder unter drei Alltagsgeschäft sind. Ihre spontane Reaktion "Scheinwerfer raus und Kamera aus, Lokalpresse darf drin bleiben" sollte man deshalb auch nicht dazu benutzen, landesweit wieder auf "die Burladinger" zu zeigen. Es ging auch um die jungen Flüchtlinge aus heiklen Situationen, mit denen sich ein interessanter und vertrauensvoller Dialog entwickelte. Stati hin oder her, es war eine 1-a-Veranstaltung.