Viele Rasengräber sind selten so schmucklos wie sie laut Friedhofsordnung sein sollten. Foto: Rapthel-Kieser Foto: Schwarzwälder-Bote

Friedhofsordnung: Rasengräberschmuck sorgt für Gewissenskonflikt / Zehn Gräbervarianten

Auch der letzte Vertrag muss eingehalten werden. Wenn ein Burladinger von seiner Stadt eine Grabstätte erwirbt, unterwirft er sich den Vertragsregeln der Friedhofsordnung. Und die ist in den vergangenen Jahren immer länger und auch komplizierter geworden.

Burladingen. "Früher", so klagte unlängst ein altgedienter Burladinger Gemeinderat, "hat es zwei Sorten Gräber gegeben. Reihengrab oder Urne. Jetzt ist alles viel schwieriger". Tatsächlich sieht die Friedhofsordnung, die erst unlängst vom Gemeinderat und der Verwaltung wieder überarbeitet wurde, mittlerweile längst viel mehr Möglichkeiten der Bestattung vor.

So mancher, der für seine letzte Ruhestätte Vorsorge treffen will, oder manch Angehöriger, der den Tod und das Begräbnis eines lieben Verstorbenen organisieren muss, mag sich da vorkommen, wie in einem gut ausgestatteten Geschäft. Die meisten Burladinger haben die Wahl zwischen sage und schreibe zehn verschiedenen Gräbern.

Es geht übers Reihengrab zu den Urnenreihengräber, es gibt die Wahlgräber und Urnenwahlgräber, das Rasenreihengrab, das Urnenrasenreihengrab, die Rasenwahl- oder Urnenrasenwahlgräber, die Urnennischen in einer Stele als Reihengrab, die Urnennischen in einer Urnenstele als Wahlgrab und anonyme Urnengräber.

Da Burladingen so viele Friedhöfe hat – zu dem in der Kernstadt kommen auch die in den neun Stadtteilen – gibt es noch nicht überall alle Grabformen. Aber mehr und mehr werden Rasengräber oder moderne Urnenstelen auch in den kleineren Orten nachgefragt und eingerichtet.

Und so mancher, der da seinen Angehörigen viel Arbeit und Aufwand mit der Grabpflege ersparen will, entscheidet sich für einen Platz in der Urnenstele oder lässt sich, wenn er nicht verbrannt werden will, in ein Rasengrab betten. Denn für die, so heißt es in der Friedhofsordnung, legt die Gemeinde einfach eine durchgehende Rasenfläche an und ein einfacher kleiner flacher Stein trägt den Namen des Beerdigten.

Die Rasenfläche wird zusammen mit den anderen Grasflächen des Friedhofs von der Gemeinde unterhalten, das heißt, auch das Einsähen der Grabfläche mit dem Rasen oder das Auffüllen mit Erde, wenn nötig, übernimmt die Gemeinde. In den Teilorten sind es oft die Fronmeister die für diese städtischen Grünflachen auf dem Friedhof Sorge tragen, ebenso für das Mähen. Und dabei, so berichtete einer der Fronmeister unlängst, kommt er immer wieder mal in einen kleinen Gewissenskonflikt.

Denn, was Grabschmuck für Reihengräber angeht, ist die Friedhofsordnung ganz klar. Es heißt darin: "Eine Bepflanzung der Rasenfläche oder das Abstellen von Grabschmuck (Blumen, Schalen, Kerzen, Figuren oder ähnliches) ist nicht zulässig." Der letzte Vertrag den Verstorbene oder ihre Angehörigen da eingehen, wird aber oft nicht eingehalten.

Auf den meisten der Burladinger Rasengräber stehen nicht selten kleine Engelchen oder handgroße betende Marienfiguren, es finden sich kleine Beetpflanzen im Topf oder auch mal ein bunter Strauß, Kerzen und Gestecke. Einen Gruß am Grab hinterlassen, das ist vielen wichtig.

Aus Pietät würde so mancher der Gemeindemitarbeiter oder Fronmeister das gerne so belassen und gar nicht dran rühren. Aber wenn es ans Mähen geht, ist all der schöne Tand dann doch gehörig im Weg und - Pietät hin oder her – es muss weg- und abgeräumt werden.

In Gauselfingen wurden die eingesammelten Dinge manchmal ans Kriegerdenkmal umgestellt. Andere Fronmeister haben, da es sich in ihrem Teilort noch nicht um so viele Rasengräber handelt, auch schon einiges beiseite geräumt, gemäht und Figürchen und Blumen wieder hingestellt.

Klar ist aber: Je mehr Rasengräber belegt sein werden, desto weniger ist derlei zeitlicher Aufwand künftig noch vertretbar. Und dann könnte, je nachdem, wann das nächste Rasenmähen ansteht, der letzte Gruß per Blumenschale und Figürchen dann auch mal ein sehr kurzer sein.