Bandagierte Pfoten, Herrchen noch unter Schock. Mittlerweile geht Bernd Weinschenk mit seinem Golden Retriever Jazz wieder Gassi, aber der Jäger, der den Hund fast zu Tode geschleift hat, wird kräftig zur Kasse gebeten. Foto: Rapthel-Kieser

Staatsanwalt beantragt saftigen Strafbefehl gegen Burladinger Waidmann. "Quälerische und rohe Misshandlung." Mit Kommentar.

Burladingen/Hechingen - Waffenschein und Jagdpacht ist er schon los, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hechingen einen saftigen Strafbefehl gegen den Burladinger Jäger beantragt, der Anfang Dezember am Mettenberg einen Golden Retriever an sein Auto gebunden und fast zu Tode geschleift hatte.

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen heißt es unter anderem: "Der Hund erlitt schwere Verletzungen, insbesondere tiefe Abschürfungen. Das Verhalten des Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft als quälerische und rohe Misshandlung von Tieren gewürdigt. Es wurde daher eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 150 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten beantragt."

120 Tagessätze – das bedeutet, dass der 74-jährige Jäger vorbestraft wäre, wenn er den Strafbefehl akzeptiert. Und eine Vorstrafe wiederum bedeutete, dass er seinen Jagdschein und seine Waffen nicht wiederbekommen würde. Das Landratsamt hatte als zuständige Behörde den Schein und die Waffen im Dezember eingezogen; dagegen hat der 74-Jährige Einspruch eingelegt. Auch gegen den Strafbefehl kann er vorgehen; in diesem Fall käme es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Hechingen.

Das Schicksal des Golden Retrievers Jazz sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Jagdverbände distanzierten sich, bei der Stadtverwaltung Burladingen gingen binnen weniger Tage mehrere hundert E-Mails ein. Tierschutzfanatiker riefen in sozialen Netzwerken und auf Anti-Jagd-Foren zur Jägerhatz auf, und sogar die rechte Szene versuchte Jazz für eine Mahnwache vor ihren Karren zu spannen. Andrea und Bernd Weinschenk, die Hundebesitzer, mussten zeitweise sogar zusammen mit dem behandelnden Tierarzt und dem Vorsitzenden des Tierschutzvereins Zollernalbkreis, Günter Wiebusch, zu Besonnenheit und Ruhe mahnen.

Die Geldstrafe sei, sagt Hundebesitzer Bernd Weinschenk, "in der Höhe richtig festgesetzt". Weinschenk hat im sozialen Netzwerk Facebook auch das Profil der "DogFriends Burladingen" kreiert. Das haben mittlerweile mehr als 1780 Personen mit "gefällt mir" markiert und zudem in Kommentaren ihre Anteilnahme am Schicksal des geschundenen Vierbeiners ausgedrückt.

Weinschenk sagt auf der Seite auch: "Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das, was meinem Hund angetan wurde, nicht durch eine Geldstrafe wiedergutgemacht werden kann. Wenn das Geld für einen gemeinnützigen Zweck verwendet wird, so wird wenigstens an anderer Stelle vielleicht geholfen."

Was das Fahrverbot anbelange, sind seiner Meinung nach zwei Monate zu wenig, aber das hätten ja letztlich andere zu entscheiden. Was Weinschenk aber noch sehr wichtig ist: "Wie ich weiß, werden nächstes Jahr die Jagdpachtverträge neu vergeben, da kann man nur darauf hoffen, dass die zuständigen Stellen in Burladingen genau abwägen, wem sie welche Gebiete zuteilen."

Günter Wiebusch hat eine solch hohe Strafe in seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit noch nicht erlebt. "Außergewöhnlich hoch" sei die Summe, die der Burladinger Waidmann da berappen soll. Aber: "Es setzt ein klares Zeichen, dass dem Tierschutz von der rechtlichen Seite die Aufmerksamkeit zukommt, die ihm zusteht. Tiere zu misshandeln ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Vergehen."

Wiebusch freut sich auch darüber, dass die Unkenrufer, die vorhersagten, es werde doch nichts passieren, Lügen gestraft wurden. Der Tierschutzverein Zollernalbkreis habe immer eine ruhige Linie in der Angelegenheit gefahren. Menschen, die zur Selbstjustiz aufriefen, seien nicht besser als der Jäger, den sie bestraft sehen wollten, betont Wiebusch.

Kommentar: Warnschuss

Von Erika Rapthel-Kieser

Die Höhe des Strafbefehls ist ein deutlicher Warnschuss. Tiere sind eben keine Sachen. Sie sind Mitgeschöpfe, die Gefühle haben, die Schmerzen empfinden können, die Leiden und ein Recht auf faire Behandlung haben. Dass in diesem Fall ja auch die Hundebesitzer gelitten haben, die die Tat mitansehen und ihren Vierbeiner über Wochen kurieren mussten – es mag in die Berechnungen des Staatsanwalts mit eingeflossen sein. Michael Pfohl ist kein Anfänger, sondern behandelt in Hechingen seit vielen Jahren Fragen des Tierschutzrechts. Auch wenn die Weinschenks vielleicht mal bei einem Züchter ein paar hundert Euro für ihren Hund bezahlt haben, weshalb er im Streitfall tatsächlich einen Sachwert hat: Es würde nicht rechtfertigen, einen Tierquäler billig davonkommen zu lassen. Das Gesetz ist da eigentlich unmissverständlich. Die Höhe der Geldstrafe ist es auch.