Foto: Rapthel-Kieser

Für 30. 000 Euro soll ein externer Dienstleister Rechtssicherheit schaffen.

Burladingen  - Wenn es um die Vergabe der Wald- und Wiesenflächen für die Windkraft geht, setzt die Stadt auf das "Know-How" von Experten. Für 30 000 Euro beauftragte der Gemeinderat eine private Dienstleistungsgesellschaft, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, mit dem Verfahren.

Die Firma sei dem Burladinger Bauamt vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlen worden, berichtete Sachbearbeiterin Melanie Mayer in der jüngsten Ratssitzung. Sie habe in der Nähe schon mehrere solcher so genannten Interessenbekundungsverfahren (IBV) geleitet. Zuvor hatte die Baubehörde rund drei Jahre lang zusammen mit Ingenieur Klaus Grossman, dem Inhaber des Balinger Umweltplanungsbüros, am Teilflächennutzungsplan gearbeitet. Der Wirksamkeitsbeschluss fiel in der September-Sitzung, jetzt läuft das Genehmigungsverfahren, in dem auch noch einmal Einsprüche erhoben werden können.

In der Küche bei Hermannsdorf, auf Tellen, südlich von Melchingen und im Gewann Ringelstein bei Ringingen hat Burladingen die endgültigen Flächen vorgesehen. In einem Vorentwurf waren vor drei Jahren rund 384 Hektar als mögliche Fläche für Windkraftanlagen ins Auge gefasst worden. Davon sind jetzt noch 77 übrig. Insgesamt nur 5,1 Prozent der möglichen Fläche, darauf könnten zehn bis maximal 13 Windkraftanlagen gebaut werden. Burladingen hofft, dass diese 5,1 Prozent der Fläche ausreichend sind, um dem Landesgesetz Genüge zu tun. Das spricht davon, Kommunen sollten der Windenergie "substanziell Raum verschaffen". Wie viel das "substanziell" ist, wird aber je nach Regierungsbezirk unterschiedlich ausgelegt.

Durch Naturschutz mögliche Bauflächen verkleinert

Geschrumpft waren die Burladinger Flächen vor allem aus naturschutzrechtlichen Gründen. So hatte das Vorkommen des Roten Milans dafür gesorgt, dass der Geißbühl als Standort komplett wegfiel, die Wasserschutzzone "Zwei" hatte das Gebiet Küche bei Hermannsdorf dementsprechend kleiner werden lassen, und im Gebiet Telle wurde der Steilhang aus den Planungen herausgenommen. Auch dass die Burladinger Stadtväter, anders als vom Land und dem Regierungspräsidium vorgesehen, ihren Bürgern einen Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung zubilligen wollten, hat viele Hektar herausfallen lassen. Empfohlen werden von Land und Regierungspräsidium 750 Meter Abstand zu Wohnhäusern.

Mit der Durchführung des Teilflächennutzungsplanes Windkraft und der Ausweisung eigener Flächen entgeht die Fehlastadt auch einer anderen unliebsamen Möglichkeit: Dass Energieunternehmen Pachtverträge mit privaten Grundstücksbesitzern an anderen Stellen des Stadtgebietes abschließen. Jetzt ist es die Stadt, die ihre eigenen Grundstücke ausweist und den Pachtzins irgendwann im eigenen Stadtsäckel verbuchen kann.

Durch den Dschungel vieler rechtlicher Bestimmungen und die Schwierigkeiten einer europaweiten Ausschreibung soll jetzt die Kommunalberatungsfirma aus Rheinland-Pfalz hindurch helfen. Sie rät zum Interessenbekundungsverfahren (IBV). Ein Vorteil dieses Verfahrens sei es unter anderem, dass es Nachverhandlungen ermögliche und auch die Entscheidung fallen könne, an den auf Platz eins gelisteten Bewerber nicht zu vergeben.

In dem Verfahren werden zuerst Anbieter aufgerufen, sich zu melden. Zuvor hat die Stadt zusammen mit den externen Beratern einen Eignungskatalog erarbeitet, in dem sie an die Unternehmen Bedingungen stellt, die etwa die Größe, die Leistungsfähigkeit umreißen. Danach werden die Unternehmen ausgesucht und gehen in die Verhandlungsrunden. Und schließlich müssen die Windkraftunternehmen, die in Frage kommen, ein verbindliches Angebot abgeben. Mit diesem Verfahren, so sichert die Kommunalberatungsfirma zu, sei die Stadt Burladingen dann auf der sicheren Seite.