Dietmar Dieter, Kreisbereitschaftsführer des DRK, hofft auf eine Gesetzesnovellierung zu Gunsten der DRK-Helfer vor Ort. Foto: Rapthel-Kieser Foto: Schwarzwälder-Bote

Rotes Kreuz: Entschädigung ihrer Helfer vor Ort im Fokus

Werden DRK-Helfer-vor-Ort künftig was ihre Entschädigungen angeht mit Feuerwehrleuten gleichgestellt? DRK-Kreisbereitschaftsleiter Dietmar Dieter aus Ringingen hofft auf die entsprechende Gesetzesnovellierung.

Von Erika Rapthel-Kieser

Burladingen-Ringingen/Balingen. Bei einem Küchenbrand des Seniorenehepaares Gertrude und Hans P. wird der Senior leicht verletzt und muss im Krankenhaus behandelt werden. Die Feuerwehr hat den Brand zwar schnell unter Kontrolle, aber vom DRK bleibt Sabine K. als Helferin vor Ort, um die aufgeregte und völlig aufgelöste Gertrude P. zu betreuen, bis ihre erwachsenen Kinder eingetroffen sind. Dauert die Betreuung länger, kommt der ebenfalls ehrenamtliche Notfallnachsorgedienst (NND) zum Einsatz.

Während die Feuerwehrmänner mit einem Stundensatz für ihren Einsatz finanziell entschädigt werden, und auch der Einsatz des Rettungsdienstes finanziert wird, gehen Sabine K., die Helferin des DRK-Ortsvereins oder auch die Helfer des Notfallnachsorgedienstes, leer aus.

Ein Fall, wie er sich im Zollernalbkreis so oder ähnlich viele Male im Jahr zuträgt. Während in benachbarten Bundesländern Feuerwehr und Rotkreuz-Aktivisten längst gleichgestellt sind, wenn es um die Entschädigungssatzungen geht, wird in Baden-Württemberg noch an einer Lösung gefeilt. "Bei der Novellierung des Feuerwehrgesetzes soll der ›Einsatz von Dritten‹ besser geregelt werden, da könnte auch das DRK zu Zug kommen", kommentiert DRK-Kreisbereitschaftsleiter Dietmar Dieter die Situation und erläutert den wesentlichsten Unterschied zwischen Feuerwehr und DRK. "In beiden, sowohl Feuerwehr als auch Rotkreuz sind Ehrenamtliche aktiv, die mit viel Einsatz und Motivation ihren Mitmenschen helfen wollen. Aber die Feuerwehr ist Teil der Kommune und wird über sie auch finanziert. Das Rote Kreuz ist ein eingetragener Verein. Er trägt sich vor allem über Spenden oder andere Einnahmequellen wie zum Beispiel die Altkleidersammlung."

1200 Helfer sind in 24 Ortsvereinen aktiv

Im Zollernalbkreis sind im Deutschen Roten Kreuz über 1 200 Menschen in 24 Ortsvereinen aktiv, davon seien für sogenannte Großlagen, wie zum Beispiel ein Hochwasser, 600 sofort über digitale Melder alarmierbar, berichtet Dieter. Meist gliedert sich ein Ortsverein in die Sparten Soziales, Jugendrotkreuz sowie die Bereitschaft. "Und während man die Zeit, die man als Freiwilliger einsetzt in den Bereichen Soziales und Jugendrotkreuz vorausplanen kann, geht das für die Mitglieder der Bereitschaften nicht. Ohnehin nicht, wenn sie als Helfer vor Ort oder in einer Schnell-Einsatz-Gruppe in den Bereitschaften tätig sind. Das ist schon ein sehr spezieller Dienst für die Mitmenschen. Der kann auch mal morgens um 3 Uhr sein oder sonst wann während der Arbeitszeit tagsüber. Dass wir solche freiwillig ehrenamtlich Tätigen dann entschädigen sollten, an das Thema müssen wir als Rotes Kreuz ran", ist Dieter überzeugt.

Die Helfer vor Ort, kurz HvO, sollen genau die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. "Die HvOs machen also vor allem Sinn in der Peripherie des Landkreises, wie zum Beispiel in Burladingen mit seinen abgelegenen Teilorten. Deshalb hat auch nicht jeder Ortsverein HvOs. Denn Hechingen, Albstadt und Balingen haben Rettungswachen und da kann man davon ausgehen, dass der Rettungsdienst in diesen Städten ziemlich schnell am Einsatzort ist.", so Dieter.

Schwierig sei es immer dann, wenn kein Geld für die Gegenfinanzierung fließe. Während Rettungsfahrten von den Krankenkassen übernommen werden, den DRK-Einsatz bei großen Events der Veranstalter finanziert, ist der Einsatz von HvOs nicht abgedeckt. Erfreut ist Dieter, dass es bei der Hochwasserkatastrophe im Zollernalbkreis vor einigen Jahren dann doch gelang. Landkreis und Kommune bezogen die DRK-Helfer in ihre Entschädigungen für die Sondereinsätze mit ein, das DRK-Zollernalb leitete das Geld an die Ortsvereine weiter, mit dem ausdrücklichen Hinweis, die Helfer vor Ort mit einem Stundensatz zu entschädigen. Die Botschaft der Behörden damals: Wir sehen die Arbeit des DRK als gleichrangig an.

Dank der guten Zusammenarbeit mit den Kommunen, so Dieter, seien danach manche Großeinsätze finanziell besser geregelt worden. Dies im DRK-Tagesbetrieb und bei den immer wieder anfallenden Routine-Einsätzen – wie zum Beispiel den oben erwähnten – ähnlich abzuwickeln, daran fehlt es noch.