Harry Ebert in Feuerwehruniform: Die Schulterklappen weisen ihn als Branddirektor aus. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Hechingen wegen des Verdachts der Amtsanmaßung. Foto: Rapthel-Kieser

Hechinger Behörde ermittelt gegen Burladinger Bürgermeister. Verdacht: Amtsanmaßung.

Burladingen - Dem Burladinger Bürgermeister Harry Ebert droht wegen der Uniform-Affäre weiteres Ungemach. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Verdacht: Ebert könnte sich der Amtsanmaßung schuldig gemacht haben.

Die Hechinger Behörde sei von Amts wegen tätig geworden, sagt Markus Engel, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine Anzeige in der Sache habe es nicht gegeben; vielmehr sei die Staatsanwaltschaft durch Zeitungsberichte auf den Vorgang aufmerksam geworden. Weil ein "besonderes öffentliches Interesse bestehe", seien die Ermittlungen in Gang gesetzt worden. Erste Zeugen wurden vernommen. Eine Aussage Eberts liege bislang nicht vor.

Der Rathauschef hatte in der Versammlung der Burladinger Feuerwehr im April die Uniform eines Branddirektors getragen. Weil Ebert nicht Mitglied der Feuerwehr ist, hätte er die Uniform eigentlich nicht tragen dürfen.

Prinzipiell ist Ebert wohl keine böse Absicht zu unterstellen. Er trug die besagte Uniform wohl, um seine Verbundheit mit der Feuerwehr auszudrücken. Womöglich erregt der Fall nur deshalb Aufsehen, weil Ebert in den vergangenen Monaten immer wieder in der Kritik stand.

Gleichwohl hatte vor der Staatsanwaltschaft bereits das baden-württembergische Innenministerium den Vorgang auf dem Schirm. Das Ministerium hatte, wie berichtet, das Landratsamt als Aufsichtsbehörde angewiesen, den Fall zu prüfen, weil der Anfangsverdacht einer Straftrat – Amtsanmaßung – bestehe.

Es könnte aber auch sein, so schränkte ein Ministeriumssprecher Anfang Mai ein, dass in Burladingen oder auf Kreisebene jemand Ebert die Erlaubnis erteilt habe, die Uniform zu tragen. Deswegen soll Kreisbrandmeister Stefan Hermann aufklären, woher die Uniform kam und warum sie eben jene und keine anderen Schulterklappen hatte. Diese Prüfung dauert derzeit noch an, teilte das Landratsamts in Balingen auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Die Staatswanwaltschaft rechnet in den nächsten vier bis sechs Wochen mit ersten Ermittlungsergebnissen. Paragraf 132 des Strafgesetzbuchs sieht für den Fall einer Amtsanmaßung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.