Die Anrufe, die von mehreren Zeugen bestätigt wurden, bewegten den Angeklagten schließlich zu einem Geständnis. Foto: Schierenbeck

Telefonliste eines Zeugen beweist die Anrufe. Acht Monate Haft zur Bewährung wegen schwerer Nötigung.

Burladingen - Zu acht Monaten Haft, ausgesetzt auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte das Hechinger Amtsgericht am Dienstag den Burladinger, der seine langjährige Bekannte mit Drohungen zum Sex genötigt hatte.

Die 32-jährige Mössingerin hatte die jahrelange Sexbeziehung beenden wollen. Er wollte weitermachen und drohte: "Wenn du nicht kommst und mit mir schläfst, lege ich dein Sexspielzeug (gemeint waren zwei Dildos) bei deinem Chef auf die Theke". Nötigung in einem besonders schweren Fall, befand die Staatsanwältin. Dass es lästige Anrufe sowohl im Elternhaus als auch in der Gaststätte gegeben hatte, in der die junge Frau als Aushilfe arbeitet, bestätigten die Zeugenaussagen gestern. Es war der zweite Verhandlungstag.

Der Vater der Geschädigten und ihre beiden Chefs sagten aus und berichteten von den Telefonaten. Sie solle kommen und ihre Sachen abholen, sie bekomme auch noch Geld von ihm, hatte der Angeklagte am Telefon ausrichten lassen. Der Vater meinte sich zu erinnern, dass auch von kompromittierenden Fotos gesprochen wurde, die der Angeklagte ins Internet stellen wolle.

"Ich habe mir gedacht, dass er sie irgendwie erpresst"

"Ich habe mir gedacht, dass er sie irgendwie erpresst", bekundete er am Dienstag vor Gericht und auch, dass die Anrufe erst aufhörten, als seine Tochter Anzeige erstattet hatte und seine Frau als Zeugin vernommen worden sei. Der Juniorchef des Opfers, ein junger Gastronom, legte noch eins drauf. Er brachte die ausgedruckte Telefonliste mit, die all jene Anrufe bewies, die der Angeklagte am ersten Verhandlungstag noch abgestritten hatte.

Nach kurzer Beratung folgte das Geständnis. Der Angeklagte, der bisher immer von einvernehmlichem sexuellen Kontakt gesprochen hatte, der beendet gewesen sei, als die 32-Jährige nicht mehr wollte, räumte ein, dass es nach seinen Anrufen noch einmal ein Zusammensein gegeben hatte.

Auch ein Fall von "unterschiedlicher Wahrnehmung von Opfer und Täter", diagnostizierte Amtsrichter Koch. In seinem Urteil folgte er dem Antrag der Staatsanwältin, die acht Monate Haft ausgesetzt zur Bewährung gefordert hatte. Der Verteidiger wies auf die günstige Beurteilung des Bewährungshelfers hin und darauf, dass sein Mandant alle Auflagen erfüllt hatte. Allerdings, "sollte es wieder zu so etwas kommen, ist nicht mehr mit Gnade zu rechnen", stellte der Amtsrichter klar. Die Bewährung sei dann wohl dahin.