Das Starzelner Rathaus: Einige der gewählten Bürgervertreter können oder wollen ihr Amt nicht antreten, der Bürgerliste brechen die Kandidaten weg. Foto: Rapthel-Kieser Foto: Schwarzwälder-Bote

Nach Rücktritt von Ortsvorsteher Meyer: Sibylle Rundel will nicht nachrücken / Zu Gründen "Kein Kommentar"

Von Erika Rapthel-Kieser

Burladingen-Starzeln. Die nächsten beiden Sitzungen des Starzelner Ortschaftsrates am 17. und 22. September werden spannend. Nach dem Rücktritt von Ortsvorsteher Meyer tut sich die Bürgerliste schwer, die vier Sitze, die sie bei der Kommunalwahl errungen hat, auch zu besetzen.

Starzelns Ortsvorsteher Wolfgang Meyer warf ob der Querelen mit der Liste "Für Starzeln", angeführt von Berthold Krieg, im Juli das Handtuch. Er fühlte sich, wie er damals sagte, "aus dem Amt gemobbt" und gab bekannt, für den Ortschaftsrat aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Nachrücker für Meyer wäre Hans-Jürgen Krohn gewesen. Da aber auch dessen Schwester, Andrea Puma, gewählt wurde, kann er das Amt nicht antreten. Die nächste auf der Liste der Nachrücker ist Sibylle Rundel. Aber auch die winkt ab, will ihren Sitz am Ratstisch von Starzeln nicht besetzen. Vom Schwarzwälder Boten gestern zu den Gründen gefragt, gibt sie sich zugeknöpft: "Ich will dazu keinen Kommentar abgeben", sagte sie nur.

Dass sie das Amt nicht antreten will, wird sie gegenüber dem Ortschaftsrat, der das letztlich entscheidet, gut begründen müssen. "Wer für ein öffentliches Amt kandidiert, muss eben damit rechnen, gewählt zu werden", sagt Katja Reck, stellvertretende Hauptamtsleiterin der Stadt Burladingen. Und: Das Nichtantreten eines Ehrenamtes ist im baden-württembergischen Kommunalrecht genau geregelt. Der Paragraf 16 der Gemeindeordnung sieht nur wenige Gründe dafür vor, dass sich ein gewählter Kandidat der Verantwortung entziehen kann. Etwa wenn er ein geistliches Amt verwaltet, ein öffentliches Amt verwaltet und die oberste Dienstbehörde feststellt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit mit seinen Dienstpflichten nicht vereinbar ist, wenn er bereits zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat, er oder sie häufig oder langdauernd von der Gemeinde beruflich abwesend ist, anhaltend krank, älter als 62 Jahre ist, oder durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird.

Welchen der Gründe Sibylle Rundel anführen will, ist noch offen. Offen ist auch, ob der Ortschaftsrat den dann anerkennt. Sollten Starzelns gewählte Bürgervertreter darauf bestehen, dass Rundel ihr Amt antritt und sollte sie sich dennoch weigern, droht der unwilligen Gewählten ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro.

Bleibt nur zu hoffen, dass Hans-Martin Schlude, der dann der nächste auf der Liste der Nachrücker auf der Bürgerliste ist, das Amt antritt. Der Pharmareferent Schlude war bereits Mitglied im Starzelnder Ortschaftsrat und brächte einige Erfahrung mit. Im Juli hatte er die "unversöhnliche Haltung" der Liste "Für Starzeln" gegenüber Ortsvorsteher Wolfgang Meyer kritisiert und gab sich angesichts der andauernden Querelen "fast froh, dem Gremium nicht mehr anzugehören." Jetzt sieht es ganz so aus, als hätte Schlude sich zu früh gefreut.