
Von Matthias Badura
Burladingen/Hechingen. Ein heute 30 Jahre alter Mann aus einem Burladinger Stadtteil hat einen anderen mehrfach nach Mainz gefahren, damit der dort Haschisch einkaufen konnte. Jetzt stand er vor Gericht.
Während der andere das Rauschgift verscherbelte begnügte sich der Angeklagte eigener Aussage zufolge mit ein paar Gramm als Lohn. Wie er gestern gegenüber Amtsrichter Ernst Wührl in Hechingen erzählte, habe er den Stoff selber geraucht. Auf weiteres Befragen bestätigte er, es seien rund zehn Fahrten gewesen und die Menge des Stoffes habe insgesamt etwa 2,1 Kilo betragen.
Ob er heute noch Haschisch rauche, wollte Staatsanwältin Luther wissen? Nein, so der 30-Jährige, er habe das Kiffen vollständig aufgegeben. Er habe eine Freundin gefunden, mit der er zusammen lebe und gehe im Übrigen einer geregelten Arbeit nach.
Diese Aussagen und die Tatsache, dass er von Anfang an geständig war, wirkten sich günstig für den Angeklagten aus. Einen weniger günstigen Eindruck machten demgegenüber zwei Vorstrafen. Zudem stand der Angeklagte zur Zeit der Haschischfahrten noch unter Bewährung.
Nach Abwägung des Für und Widers meinte die Anklagevertreterin, man könne es aufgrund der stabilen Umstände, in denen der 30-Jährige inzwischen lebe, nochmals bei einer Bewährungsstrafe belassen. Allerdings forderte sie, dass dem Verurteilten ein Bewährungshelfer an die Hand gegeben wird, er Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle aufnehmen und zudem 500 Euro bezahlen muss.
Der Verteidiger des Angeklagten schloss sich dem Tenor dieses Plädoyers an, bat aber um Milde in Bezug auf die Geldbuße. Sein Mandant habe noch Schulden.
Das letzte Wort lag wie immer beim Angeklagten. Der meinte abschließend, er bereue, was er getan habe und sei froh, wenn die Strafe abgegolten sei "und ich das alles hinter mir lassen kann".
Das Strafmaß, das der Vorsitzende wegen Beihilfe zum Drogenhandel verhängte, lag unter zwei Jahren und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Des Weiteren muss der 30-Jährige die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen erfüllen. Das Urteil über den eigentlichen Händler wird in einem zweiten Verfahren gesprochen.