Ein Bürger ist mit einer Klage gegen Stuttgart 21 vor dem VGH gescheitert. Foto: dpa

Mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist ein Bürger gescheitert. Eine Wohnung des Klägers in einem Mehrfamilienhaus war im vergangenen September für Stuttgart 21 abgerissen worden.

Mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist ein Bürger gescheitert. Eine Wohnung des Klägers in einem Mehrfamilienhaus war im vergangenen September für Stuttgart 21 abgerissen worden.

Mannheim/Stuttgart - Ein Bürger hat vor Gericht einen Baustopp von Stuttgart 21 erzwingen wollen und ist damit gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erklärte am Donnerstag, die Klage des Mannes sei unbegründet.

Der Kläger hatte gefordert, die Baugenehmigungen für die Verbindung zwischen dem Stuttgarter Hauptbahnhof und dem Landesflughafen auf den Fildern aus dem Jahr 2005 aufzuheben. Zum einen weil der geplante Bahnhof weniger leistungsfähig als der Kopfbahnhof sei, zum anderen weil die Finanzierung auf der Kippe stünde. Es gebe keine Tatsachen, die diese Argumente stützten, erklärten die Richter.

Der Kläger ist Eigentümer einer Wohnung in einem Stuttgarter Mehrfamilienhaus, das im vergangenen September für Stuttgart 21 abgerissen wurde. Der Mann war bereits 2006 mit einer Klage gescheitert.