Auch das Heimatmuseum wird im Rahmen der im Mai beginnenden Ortskernsanierung von Überauchen modernisiert. Foto: Schlenker Foto: Schwarzwälder-Bote

Förderbedingungen festgelegt / Für Projekt ist eine Laufzeit von zehn Jahren angesetzt

Von Ulrich Schlenker

Brigachtal. Mit den Beschlüssen des Gemeinderats steht es schwarz auf weiß, dass die Ortskernsanierung in Überauchen kommt. Das auf zehn Jahre Laufzeit angesetzte Projekt strebt einen Förderrahmen von 4,6 Millionen Euro an. Auch private Vorhaben können gefördert werden.

Karl-Christian Fock von LBBW Immobilien Kommunalentwicklung fasste den Stand des unter Beteiligung von Bürgern aufgestellten Konzepts zusammen. Durch eine Neugestaltung soll der Platz beim Heimatmuseum und der Mehrzweckhalle aufgewertet werden. Die beiden Gebäude und die Kindertagesstätte Bondelbach werden modernisiert. Ein neuer Fußweg wird geschaffen. Die Erneuerung der Rathaus-, Steig- und Vorbergstraße soll das circa 8,9 Hektar umfassende Gebiet aufwerten. Das Schließen von Baulücken durch Neubauten wird angestrebt. Für private Gebäude im Sanierungsgebiet "Ortskern Überauchen" können Erneuerungsarbeiten gefördert werden, wenn sie der städtebaulichen Zielsetzung der Gemeinde entsprechen.

Auf Frage von Joachim Eichkorn bestätigte Geograf Fock, dass das Förderungskonzept den Wechsel von der Modernisierung eines Privatgebäudes zu seinem Abbruch zulässt. Josef Vogt wies darauf hin, dass es im Sanierungsgebiet als Denkmal ausgewiesene Häuser gibt. Der Kommunalplaner machte klar, dass der Gemeinderat eine höhere Förderung beschließen könne als die vom Gremium einstimmig beschlossene Grundförderung. Diese sieht einen Zuschuss von 20 Prozent vor, sofern die förderfähigen Modernisierungskosten mindestens 10 000 Euro betragen. Die Höchstförderung je Gebäude beträgt 35 000 Euro. Die Kosten für den Abbruch eines Gebäudes können bis zu einer Grenze von 30 000 Euro komplett übernommen werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Eigentümer vor Beginn der Arbeiten einen Vertrag mit der Gemeinde abschließt. Angesichts der grundsätzlich erhaltenden Ortskernsanierung sah kein Gemeinderat eine Gefahr für spekulative Bodenwertsteigerungen. Einstimmig beschloss das Gremium die Anwendung des vereinfachten Verfahrens. Dies bedeutet den Verzicht auf die Erhebung von Ausgleichbeträgen für Bodenwertsteigerungen.

Laut der von Fock vorgestellten Kosten- und Finanzierungsübersicht umfasst das Projekt ein Investitionsvolumen von 7,3 Millionen Euro. Der Förderrahmen von 4,62 Millionen Euro ergibt einen Finanzhilfebedarf von rund 2,8 Millionen. Davon sind 0,6 Millionen Euro bewilligt. Durch jährliche Aufstockungsanträge soll der benötigte Bedarf bis 2024 erreicht werden. Einschließlich nicht förderfähiger Sanierungen fließen voraussichtlich vier Millionen der Gemeinde nach Überauchen. Die Gebietseröffnung ist am Tag der Städtebauförderung, dem 9. Mai.