Arbeitsgericht: Mitarbeiter verliert Arbeitsplatz / Metalle an Fremde gegeben

Unterkirnach (leo). In einem kleineren Betrieb im Hinterland von Villingen, arbeitete ein Mitarbeiter um die Mittagszeit auf dem Firmenareal. Es lagen verschiedene Abfälle von Elektrokabel herum. Ein ihm unbekannter Mann, gekleidet wie ein Bauarbeiter, kam auf den Hof und bat, ihm die herumliegenden Kabel ausleihen zu können.

Er arbeite in der Nähe und hätte eine Maschinenpanne. Wie es sich später herausstellte, war dies ein Gaunertrick. Der Mitarbeiter dachte sich nichts dabei und gab 15 Kilogramm Metalle heraus. Als die Geschäftsleitung von dieser Sache erfuhr, kündigte sie dem Mann fristlos wegen Diebstahl.

Beim Kündigungsschutzprozess meinte die Arbeitgeberseite, es sei strenge Vorschrift gewesen, dass man kein Material herausgeben dürfe. Wer hier dagegen verstoße, würde fristlos entlassen. "Wir sind keine Schrotthändler", meinte der Geschäftsführer.

Die Klägerseite argumentiere, dass der Mitarbeiter allein gewesen sei und er niemand habe fragen können, wie er sich verhalten solle. Die beklagte Firma argumentierte weiter, dass laut Bundesarbeitsgericht die Ware, dem Unternehmen gehörte und nicht darüber verfügt werden dürfe. Ferner wurde dem Gekündigten vorgehalten, dass er früher schon in der Branche gearbeitet hatte und deshalb in solchen Dingen Bescheid wissen müsste.

Der Richter schlug eine Trennung vor. Die Arbeitgeberseite war einverstanden. Die Klägerseite nur unter Vorbehalt. Sie wollte die vorgebrachten Gründe für die Kündigung nochmals prüfen.