Mutter und Tochter von Agentur für Arbeit enttäuscht / Ausbildungsplatz selbst gesucht

Von Madlen Falke Brigachtal. Menschen in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln, ist die Kernaufgabe der Agenturen für Arbeit im ganzen Land. Die Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen mit einer Außenstelle in Donaueschingen soll diese Aufgabe nicht zufriedenstellend erfüllt werden, ärgert sich eine Mutter aus Brigachtal. Deren Tochter nahm seit vergangenem Jahr im Oktober an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Agentur für Arbeit teil mit dem Ziel, einen Ausbildungsplatz zu erhalten.

Anfang Juni kam es nun zum Eklat, wie die Mutter, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, berichtet. Nachdem der Hausarzt bei der 20-jährigen Tochter eine Depression diagnostiziert hatte und seiner Patientin deshalb empfahl, sich in klinische Behandlung zu begeben, bestellte die Agentur für Arbeit die Tochter zu einem Termin nach Donaueschingen ein. Schon mit einem unguten Gefühl im Bauch gehen Mutter und Tochter gemeinsam zu dem Termin. "Drei Leute saßen uns gegenüber und erklärten meiner Tochter, dass sie ja selbstmordgefährdet sei und deshalb nicht an der Maßnahme weiter teilnehmen könne", schildert Frau K. ihre Erfahrung drastisch.

Auch einen Ausbildungsplatz bekäme sie so nicht, erklärten ihr die Mitarbeiter der Arbeitsagentur. Die Teilnahme könne nur dann weiter erfolgen, wenn sich die Tochter dem Psychologen vorstellen werde. "Das haben wir abgelehnt und das Gespräch nach einer Dreiviertelstunde abgebrochen", erklärt K. "Dieses Vorgehen ist aber gesetzlich so vorgeschrieben", erklärt der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Rottweil/Villingen-Schwenningen, Klaus Helm.

Psychologe soll es richten

Wenn ein Berater den Eindruck bekommt, dass jemand nicht vermittelbar sei, ist die Hinzuziehung eines Psychologen Pflicht, damit die Person eine zweite Meinung erhält. Ebenfalls gebe es bei bestimmten Erkrankungen ebenfalls gesetzliche Vorschriften, die es nicht zuließen, dass die Agentur für Arbeit weiter tätig wird, so Helm weiter.

"Auch auf der anderen Seite gibt es eine Mitwirkungspflicht. Die Förderdauer in einer berufsvorbereitenden Maßnahme beträgt maximal zehn Monate. Wenn bei einem Teilnehmer krankheitsbedingt das Maßnahmenziel nicht erreicht werden kann, wird die Maßnahme unter Umständen beendet. Allerdings kann die Maßnahme nach Genesung für die restliche Zeit wieder aufgenommen werden", erklärt Helm ausführlich.

Doch nicht allein das Beenden der Maßnahme hat Tochter wie Mutter geärgert, viel mehr, wie man mit Menschen dort umgehe, war für beide erschreckend. "Wir wurden behandelt wie Menschen zweiter Klasse." Erst als die Tochter ihre Zukunft selbst in die Hand genommen habe, hat sich für sie nun ein Ausbildungsplatz aufgetan.

Ab dem 1. August beginnt sie eine Ausbildung zur Konditoreifachverkäuferin in Villingen-Schwenningen. Ihre Erkrankung lässt die 20-Jährige noch vor Beginn ihrer Ausbildung behandeln, und auch das sei kein Hinderungsgrund für den neuen Arbeitgeber gewesen. Die Mutter hat deshalb den Weg an die Öffentlichkeit gesucht, da sie, wie die Tochter, schon ein gebranntes Kind in der Zusammenarbeit mit der Agentur sei.

Bandscheibenvorfall – nicht vermittelbar

Bedingt durch zwei Bandscheibenvorfälle ist die Lager- und Bürohelferin seit sechs Monaten arbeitslos gemeldet. Hier bekommt sie wieder und wieder von ihrem Berater die Rückmeldung, dass sie nicht vermittelbar sei. "In dem halben Jahr konnte die Agentur für Arbeit nichts für mich tun. Ich sollte immer selbst nach Stellen schauen. Unterstützung sieht für mich anders aus", schildert K. ihre Erlebnisse mit dem Arbeitsamt.

Über die Deutsche Rentenversicherung kann sie nun an einer Integrationsmaßnahme namens "Reha-Step" teilnehmen. Diese Maßnahme wende sich an regional gebundene Menschen mit Behinderung, die sich beruflich neu orientieren wollen. "Solch ein Angebot habe ich mir von der Agentur für Arbeit gewünscht, doch in den zwei Gesprächen, wurde mir nichts angeboten", so K.