Viel Gesprächsbedarf: Merkel bei einem Neujahrsempfang in ihrem Wahlkreis Foto: dpa

In der CDU haben sich Kritiker des Asylkurses der Kanzlerin darauf verständigt, Angela Merkel einen Brief zu schreiben und dafür möglichst viele Unterschriften zu gewinnen.

Berlin - Mittlerweile kursiert schon die dritte Fassung. Was zeigt, wie sehr die Unionsfraktion mit sich ringt. Immerhin haben sich Kritiker des Asylkurses der Kanzlerin darauf verständigt, Angela Merkel einen Brief zu schreiben und dafür möglichst viele Unterschriften zu gewinnen. Der Weg soll eine offene Abstimmung über einen Antrag innerhalb der Fraktion vermeiden, ein offener Bruch soll vermieden werden. Diesen Montag werden Unterschriften gesammelt. Der Ursprungsentwurf stammt aus der Feder von Wolfgang Bosbach. Die Endfassung ist moderater und verzichtet auf die Drohung, notfalls einen Antrag in die Fraktion einzubringen.

Das Schreiben an die Kanzlerin

Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Berlin, den 19.01.2016

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir alle sind uns einig: Die Bewältigung der anhaltenden Flüchtlingskrise ist die größte politische und gesellschaftspolitische Aufgabe und Herausforderung unserer Zeit. Wir sind uns auch darin einig, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht nur aus verfassungs- und völkerrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist, ihren Anteil bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu leisten, sondern auch und insbesondere aus humanitärer Verantwortung gegenüber jedem Einzelnen, der Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten zu uns kommt.

Im Jahr 2014 haben wir knapp 200.000 Flüchtlinge aufgenommen. Für das vergangene Jahr gab es die Prognose von 400.000, tatsächlich haben wir im gesamten Jahr 2015 über 1 Million Schutzsuchender aufgenommen. Die genaue Zahl kennen wir nicht und können wir auch nicht kennen, weil einige Flüchtlinge von Deutschland aus in die Nachbarländer weitergereist sind und weil es auch in nicht unerheblichem Umfange unkontrollierte und damit unregistrierte Zuwanderung gegeben hat.

Schnellere Anerkennungsverfahren

Allein in den Monaten September/Oktober 2015 haben wir etwa doppelt so viele Flüchtlinge aufgenommen wie im gesamten Jahr 2014 und in den letzten zwölf Monaten insgesamt mehr Flüchtlinge als in den letzten zwölf Jahren. Zwar sind die Zugangszahlen in den letzten Monaten deutlich gesunken, aber selbst wenn es bei „nur“ 3000-4000 Flüchtlingen pro Tag bleibt, würden auch in diesem Jahr wiederum 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist damit zu rechnen, dass die Zahlen spätestens im Frühjahr dieses Jahres wieder deutlich ansteigen werden.

Angesichts dieser Entwicklung wachsen die Zweifel daran, ob wir tatsächlich „das“ schaffen können, was wir im Interesse unseres Landes – und aller Flüchtlinge – unbedingt schaffen müssten:

Schnelle Anerkennungsverfahren, damit rasch Klarheit darüber besteht, wer ein (zeitlich begrenztes) Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland erhalten kann – oder nicht – sowie die rasche Rückführung abgelehnter Personen. Die Unterbringung von Flüchtlingen in angemessenen, winterfesten Unterkünften. Die Unterbringung in Turnhallen oder Zeltstädten kann doch nur eine vorübergehende Lösung sein. Viele Städte und Gemeinden haben aber – leider – keine andere Möglichkeit der Unterbringung. Des Weiteren wäre eine zügige und vor allem gelungene Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt notwendig. Wenn aber die Zugangszahlen weiterhin so bleiben oder ab Frühjahr weiter steigen werden, besteht die Gefahr, dass wir diese Ziele tatsächlich nicht erreichen können. Dann geht es nicht um die Frage, ob wir „das“ erreichen wollen, sondern ob wir objektiv in der Lage sind, das zu schaffen, was wir angesichts der gewaltigen Herausforderungen eigentlich schaffen müssten.

Keine schrankenlose Aufnahmekapazität

Es ist ja richtig, dass unser Asylrecht weder Höchstzahlen noch Quoten kennt, aber es ist auch richtig, dass die Bundesrepublik Deutschland keine völlig unbegrenzte, schrankenlose Aufnahmekapazität hat und auch keine unbegrenzte Integrationskraft in die Gesellschaft und auf den Arbeitsmarkt.

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Flüchtlinge aus Ungarn Anfang September 2015 durch die Anwendung von § 18 Abs. 4 AsylG „unbürokratisch“ nach Deutschland einreisen zu lassen, ist für uns nicht nur nachvollziehbar, sondern auch verständlich, insbesondere zur Vermeidung humanitärer Härten, zumal diese Flüchtlinge ohnehin nicht in Ungarn bleiben oder nach Österreich weiterreisen wollten – ihr Ziel war die Bundesrepublik Deutschland, und es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Weiterreise in unser Land ohnehin erfolgt wäre.

Sicherheitsinteressen berücksichtigen

Bei § 18 Abs. 4 AsylG handelt es sich allerdings erkennbar um eine Ausnahmevorschrift, die in einer bestimmten Situation beispielsweise zur Vermeidung humanitärer Härte oder für einen eng begrenzten Zeitraum angewandt werden kann. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es jedoch nicht, durch eine bloße Anordnung des zuständigen Ministeriums für einen längeren Zeitraum oder gar auf Dauer die gesamte übrige Rechtslage, insbesondere § 18 Abs. 2 AsylG außer Kraft zu setzen.

Sinn und Zweck des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – kurz: Aufenthaltsgesetz – setzt gem. § 1 Abs. 1 AufenthG „die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland … unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit, sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ voraus.

Soweit und solange § 18 Abs. 4 des AsylG bei der Zuwanderungspraxis Anwendung findet, ist es jedoch der Bundesrepublik Deutschland weder möglich, die Zuwanderung aus humanitären Gründen zu begrenzen, noch die Zuwanderung unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland, zu steuern. Daher sind wir der Überzeugung, dass wir – möglichst rasch – wieder zur Anwendung des geltenden Rechts zurückkehren müssen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den bereits mehrfach zitierten § 18 Abs. 2 AsylG als auch im Hinblick auf die Verordnung Dublin II/III.

Fluchtursachen bekämpfen

In dem gemeinsamen Positionspapier von CDU und CSU mit der Überschrift „Menschen in Not helfen, Zuwanderung ordnen und steuern, Integration sichern“ heißt es wörtlich:

„Unsere zentralen Ziele sind:

-Zuwanderung ordnen und steuern, sowie Fluchtursachen bekämpfen, um so die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren

-Menschen in Not zu helfen und die Integration Schutzbedürftiger zu sichern.“

Diese Ziele werden wir nur dann erreichen können, wenn wir die derzeitige Zuwanderungspraxis nicht unbegrenzt fortsetzen.

Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam mit den europäischen Partnern dafür zu sorgen, dass die Fluchtursachen ebenso energisch und konsequent bekämpft werden wie das Schlepper- Schleuserunwesen. Wir haben allerdings die Befürchtung, dass diese Ziele in absehbarer Zeit nicht erreicht werden können, jedenfalls nicht so schnell, wie das angesichts des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen unbedingt notwendig wäre.

Wir unterstützen auch nachdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam mit den europäischen Partnern die Flüchtlingskrise zu lösen. Allerdings müssen wir – leider – feststellen, dass es nach wie vor viele Länder der EU gibt, die sich standhaft weigern, ihren Anteil an der Lösung der Flüchtlingskrise durch Aufnahme und Unterbringung einer angemessenen Zahl von Flüchtlingen zu leisten. Bereits vor vielen Monaten ist nicht nur die Einrichtung der sog. Hotspots beschlossen worden, sondern auch die EU weite Verteilung von 160.000 Flüchtlingen – und obwohl seit diesen Beschlüssen viele Monate vergangen sind, können wir nicht feststellen, dass der Vollzug dieser Beschlüsse konsequent erfolgt. Wir müssen befürchten, dass sich daran auch in absehbarer Zeit nichts ändern wird.

Land nicht überfordern

Außerdem: Selbst wenn es zu einer angemessenen Verteilung in der Europäischen Union käme; wie könnten wir verhindern, dass Flüchtlinge – wenn sie gegen ihren Willen in Länder der Europäischen Union verteilt werden – in jene Länder weiterwandern, in die sie gerne weiterwandern würden? Durch die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen ist diese Sekundärmigration relativ leicht möglich.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

so sehr wir die Auffassung vertreten, dass die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich ihren humanitären, verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen muss, so sehr vertreten wir auch die Auffassung, dass wir unser Land und unsere Gesellschaft nicht überfordern dürfen. Man kann von keinem Land verlangen, mehr zu leisten, als es objektiv zu leisten im Stande ist.

Auch für das Grundrecht auf Asyl gilt der römisch-rechtliche Grundsatz: „nemo potest ad impossibile obligari“.

Angesichts der Entwicklung der letzten Monate können wir nicht länger nur von einer großen Herausforderung sprechen, wir stehen vor einer Überforderung unseres Landes. Deshalb halten wir eine Änderung der derzeitigen Zuwanderungspraxis – aus humanitären Gründen – durch die Rückkehr zur strikten Anwendung des geltenden Rechts für dringend geboten.

Mit freundlichen Grüßen