Bürgermeister Jürgen Guse (rechts), bei der Ortsbegehung mit dem Gemeinderat im Mühlentor Mitte Mai, reagiert auf die Aussagen von Bräunlinger Einzelhändlern. Foto: Archiv Maier

Bürgermeister äußert sich zu Händler-Vorwürfen. "Es gibt etliche zumutbare Bypass-Strecken". Mit Interview

Bräunlingen - Das Bräunlinger Wahrzeichen, das Mühlentor, wird seit März bis Jahresende saniert und ist für Autofahrer gesperrt. In unserer Umfrage in der Dienstagsausgabe beklagten Einzelhändler die lange Sperrung und unzureichende Informationen, wozu Bürgermeister Jürgen Guse im Interview Stellung nimmt.

Warum dauert es so lange?

Um den ohnehin eng gestrickten und ambitionierten Zeitplan nicht zu gefährden, musste sobald als möglich das Gerüst aufgestellt werden. Die Aufstellung schon vor den eigentlichen Sanierungsarbeiten war notwendig, um detailliert sämtliche Schäden aufzunehmen und umfangreich in einem Maßnahmenkatalog, der letztlich über 80 Seiten umfasst, gegenüber dem Landesdenkmalamt zu dokumentieren. Dies war erforderlich, weil es sich beim Mühlentor um ein Denkmal handelt und die Stadt Bräunlingen einen Zuschussantrag gestellt hat. Zusätzlich ist die intensive Begutachtung der Schäden auch Grundlage für die Ausschreibungen für den Restaurator, die speziellen Zimmermanns- oder Steinmetzarbeiten, für die Verbesserung der Statik und für die speziellen Lüftlmalereien auf den verputzten Gefachen. Die Freigabe der einzelnen Maßnahmen liegt derzeit dem Landesdenkmalamt zur Prüfung vor.

Hätte man die Begutachtung nicht mit einer Hebebühne erledigen können?

Erste Begutachtungen für die vorangestellten Grundlagenermittlungen und Vorplanungen erfolgten über Hebebühnen. Allerdings sind für eine genehmigungsfähige Vorplanung umfangreichere Untersuchungen notwendig. Das Landesdenkmalamt fordert für die Entscheidung des Zuschusses eine detailliertere Planungstiefe. Für diese Begutachtungen war ein längerer Zeitaufwand notwendig und mit Hebebühne wäre das nicht im erforderlichen Umfang möglich gewesen.

Warum kann man das Tor nicht zeitweise öffnen?

Zur Andienung der Baumaßnahme ist ein Fassadenkran oder -lift zwingend erforderlich. Der Standort ist auch aufgrund der Höhe des Gebäudes und der beidseitig zurückgesetzten Fassaden nur im Straßenbereich möglich. Zudem ist die Verkehrssicherungspflicht einer Baumaßnahme jederzeit zu gewährleisten. Eine Gerüststellung – auch ohne die unabdingbare Anforderung eines Fassadenliftes – im Verkehrsbereich erfordert massiven Schutz gegen Anfahrt und dynamische Lasten, und wäre eben wegen dem Schutz der "Durchfahrer" aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig.

Können Sie den Vorwurf mangelnder Information nachvollziehen?

Nein. Die Bevölkerung wurde mehrfach über die Presse und die öffentlichen Gemeinderatssitzungen informiert. Der erste Hinweis in der Zeitung erschien bereits am 15. Februar. Weitere Hinweise folgten im März und in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats. Bei der Ortsbegehung durch den Gemeinderat Mitte Mai wurde die Planung mit Informationen und Darlegung der Notwendigkeit des Sanierungsumfanges und auch der Notwendigkeit der Vollsperrung vorgestellt.

Und was sagen Sie zum Vorwurf der weiten Umwege?

Gerade das trifft in Bräunlingen für Anwohner und Stammkundschaft nicht zu, denn durch die Ringsiedlungsstruktur von Bräunlingen gibt es etliche kurze und zumutbare Bypass-Strecken. Bei der Baustelle Schellenbergbrücke in Donaueschingen sind die notwendigen Umfahrungsstrecken beispielsweise viel länger. Zudem ist die Durchgängigkeit für Fußgänger über das Fußgängertor über den gesamten Zeitrahmen gewährleistet. 

Die Fragen stellte Dagobert Maier.