Vergnügungssteuer ist in Bräunlingen seit Jahren eine feste Größe im Haushalt
Bräunlingen (dm). Die Vergnügungssteuer ist seit ihrer Einführung vor über zwei Jahren zu einer festen Größe im Stadthaushalt Bräunlingens geworden.
Zu Beginn in 2012 wurde mit Einnahmen unter 10 000 Euro kalkuliert, nach aktuellen Zahlen des städtischen Rechungsamtes kann in 2014 der Haushaltsansatz von 35 000 sogar noch überschritten werden. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer und andern Abgabeformen, fließt die Vergnügungsteuer zu 100 Prozent auf das Konto der Stadtkasse.
In Bräunlingen wird ab dem April 2012 Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten erhoben. Der Steuersatz beträgt 18 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse, wobei in der Regel die Besitzer ihre Umsätze selbst melden müssen. Der Mindestsatz bei der Aufstellung in einer Spielhalle beträgt 120 Euro und an anderen Aufstellungsorten 50 Euro im Monat. Bei aktuell über zehn Spielgeräten in Bräunlingen rechnete die Stadtverwaltung mit jährlichen Einnahmen von damals über ungefähr 7000 Euro, was nun erheblich überschritten wurde. Festgelegt wurde, dass die Steuerpflicht nicht für das Billardspiel, für die Tischkicker oder Dart gilt. Geräte die unter anderem Gewalttätigkeiten gegen Menschen, den Krieg verherrlichen oder verharmlosen, und die Würde des Menschen verletzten, werden mit einem hohen Streuersatz von 300 Euro im Monat besteuert.
Kontrollen durch die Stadtverwaltung überwachen die Einhaltung der Angaben anhand der Registrierlisten und die dann daraus entstehenden Steuerzahlungen. In Bräunlingen gibt es derzeit einige Lokale und Gaststätten, die ihren Gästen Spielautomaten anbieten, was Bräunlingen bei einem entsprechenden Prozentsatz, gute Einnahmen bringt, was sich nun bestätigt hat. Im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden werden im alten Zähringerstädtchen nur Spielmöglichkeiten mit finanziellen Gewinnen besteuert. Die Vergnügungssteuer ist eine örtlich erhobene Steuer. Sie wird aufgrund kommunaler Satzungen erhoben. Ihr unterliegen die veranstalteten Vergnügungen, wie unter anderem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen und der Betrieb von Spielautomaten. Der Gemeinderat berät am kommenden Dienstag