Diskussionen gibt es im Ausschuss wegen eines Wohnhausbaues und dessen Blechverkleidung. Foto: Maier Foto: Schwarzwälder-Bote

Ausschuss: Illegal geschaffene Fakten im Nachhinein genehmigt

Bräunlingen (dm). Mit etlichen Befreiungen, auch von der Stadtbildsatzung, nicht ganz eingehaltenen genehmigten Bauplänen, Problemen bei Betriebserweiterungen im Mischgebiet und einem Nachverdichtungsbauantrag in Döggingen befasste sich der Buss-Ausschuss (Bauen, Umwelt, Stadtsanierung, Stadtwerke) in seiner letzten Sitzung dieses Jahr. Bürgermeister Jürgen Guse bedauerte manche Praxis der Bauherren, denn teilweise lasse der Umgang mit der Bauverwaltung zu wünschen übrig: "Wir fühlen uns an der Nase herumgeführt", was Stadtrat Ewald als "Salamitaktik" bezeichnet. Teilweise würden Tatsachen geschaffen und dann werde erst der Antrag auf Befreiung gestellt. Bei einigen Vorgehensweisen geht die Verwaltung davon aus, dass wegen der Verstöße Bußgeldbescheide erlassen werden. Meist fand der Buss-Ausschuss eine akzeptable Lösung, obwohl Armin Ewald sagte, "wie die Bausache gelaufen ist, ist nicht schön".

Ein Zimmereibetrieb in Döggingen will eine kleinere Betriebserweiterung vornehmen und stellte eine Bauvoranfrage, was jedoch in einem Mischgebiet kritisch gesehen wurde. "Rechtlich ist eine Erweiterung an diesem Standort nicht zulässig", sagte Bürgermeister Guse, der darauf hinwies, dass der Bau 1981 nur wegen einer Petitionsentscheidung mit hohen Auflagen genehmigt wurde. Zwar bestehe für die Gebäude Bestandschutz, doch die Lärmentwicklung des Betriebes müsse berücksichtigt werden, da sich der Gebietscharakter verändert habe. Ausschuss und Ortschaftsrat stehen der Anfrage mit Bedenken positiv gegenüber, das letzte Wort hat das Landratsamt.

Eine Nachverdichtung im Rahmen einer Abrundungssatzung ist in der Freiburger Straße in Döggingen durch den Bau eines Einfamilienhauses geplant. Längere Diskussionen gab es aufgrund eines Neubaues in der Zwingelgasse in Bräunlingen, da mehrere Befreiungen von der Stadtbildsatzung notwendig wurden. Vor allem die Ziegelfrage und die Verkleidungen mit Titanzink und die Blendwirkung, auch des Kamins, wurden kritisch gesehen. Obwohl diese Entscheidung auch für weitere Bauvorhaben als Präzedenzfall gewertet werden könnte, stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu.

Überschreitungen der Baugrenze gab es bei einem Garagenneubau im Rosengärtle, wobei bei einer großzügigen Auslegung eine Genehmigungsfähigkeit gegeben sei, so die Verwaltung. Mehrheitlich wurde zugestimmt. Auch in Unterbränd in der Kirnbergstraße wurde das Baufenster bei einer Doppelgarage überschritten. Da jedoch das Wohnhaus über die Garagenfront herausragt, wurde zugestimmt.