Rund um die Uhr ist die Feuerwehr für die Bürger im Einsatz, so wie hier bei einem Autobrand in Donaueschingen. In Bräunlingen gab es zuletzt Beschwerden über zu laute Feuerwehreinsätze in der Schlafenszeit. Foto: Hornfix

In Bräunlingen fühlen sich Bürger nachts von Floriansjüngern gestört. Beschwerden thematisiert. Mit Kommentar

Bräunlingen - Es war in der Nacht zum 11. Juli 2016. Ein Zeitungszusteller drehte an jenem frühen Montagmorgen seine Runde in der Habsburgerstraße im Wohngebiet Galgenberg, als er ein brennendes Auto entdeckte. Dieses stand in einem direkt an einen Wohnblock gebauten Carport. Gegen 3.45 Uhr wurde die Feuerwehr alarmiert, die dann mit Blaulicht und Martinshorn sowie 23 Mann ausrückte und mit ihrem schnellen Angriff ein Übergreifen der Flammen auf Haus und nebenstehende Fahrzeuge verhinderte.

Monate später hat dieser Einsatz ein bizarr anmutendes Nachspiel: in einer Dienstversammlung, in der Bürgermeister Jürgen Guse die helfenden Männer ausdrücklich lobte für den Einsatz im vergangenen Jahr, das mit über 60 Einsätzen, darunter natürlich eine Reihe von technischen Fehlalarmen, besonders ereignisreich war. Die gute Stimmung trübte ein Einwurf eines Feuerwehrmanns: Es habe nach besagtem Einsatz, aber auch schon bei anderen nächtlichen Alarmen Beschwerdeanrufe gegeben: Die Feuerwehr müsse dabei doch nicht, wenn alle schlafen, diesen Einsatzlärm machen. Man müsse schließlich morgens wieder ausgeschlafen zur Arbeit gehen.

Diese Aussage machte selbst den sonst so eloquenten Bürgermeister für ein paar Sekunden sprachlos. Mit dieser Kritik, sagt er dann, habe sich im Rathaus und speziell bei ihm noch keiner beschwert. Entsprechende Worte würde er im Falle eines Falles dann zur Verteidigung der Feuerwehr finden.

Jürgen Bertsche, Hauptamtsleiter und selbst seit vielen Jahren in der Bräunlinger Wehr, stellte klar, dass sich ein gewisser Lärm bei Brandeinsätzen nicht vermeiden lasse und die Feuerwehr bei Einsatzfahrten Blaulicht und Martinshorn einsetzen müsse. "Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ansonsten ist die Fahrt nicht versichert", stellt Bertsche klar.Und man habe auch schon einmal Lehrgeld zahlen müssen, als man ohne Martinshorn zu einem Unfall an die Bundesstraße 31 geeilt sei. In der Folge eines Auffahrunfalls habe die Wehr von der Polizei noch einen Strafzettel erhalten.