Verwaltung informiert über sachgerechte Erhaltung der Landschaft

Bräunlingen. Das Bräunlinger Heckengebiet stellt eine großartige Landschaft dar und bietet Lebensraum für zahlreiche seltene Pflanzen und Tiere. Die Hecken stehen unter Naturschutz. Da für ihre Erhaltung auch eine sachgerechte Pflege nötig ist, lässt die Stadt regelmäßig durch den Maschinenring überalterte Hecken abschnittsweise auf den Stock setzen.

Aber auch eine Heckenpflege durch die Eigentümer ist zulässig, sofern sie sachgerecht erfolgt und die ökologische Qualität der Hecken nicht schädigt. In der letzten Zeit gab es laut Pressemitteilung des Umweltbüros im Gemeindeverwaltungsverband jedoch etliche Fälle, in denen Landwirte offenbar Hecken auf eine Weise maschinell geschnitten haben, die diesen Vorgaben nicht entspricht.

Mehrere 100 Meter lange Hecken wurden nicht abschnittsweise verjüngt, sondern am Stück, wodurch beispielsweise heckenbewohnende Tierarten nur schwer ausweichen können.

Zudem wurden die Heckengehölze nach Angaben des Umweltbüros sehr tief geschnitten und teilweise fast gemulcht, so dass der Wiederaustrieb der Gehölze gefährdet ist, heißt es weiter. Bisher wurden keine Bußgelder festgesetzt, sondern den Verantwortlichen nur Hinweise auf die korrekte Heckenpflege gegeben.

Sollten solche Fälle jedoch weiterhin vorkommen, können auch "Strafen nicht ausgeschlossen" werden, wie in der Pressemitteilung ausdrücklich betont wird.