Gemeinderat: Bürgervertreter stimmen Änderungen nach kurzer Diskussion zu

Bräunlingen. Etliche Gebührenanpassungen, die aufgrund der neu verabschiedeten Verwaltungskalkulation und dem tatsächlichen Gebührenbedarf basierten, beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstagabend. Aber auch Kostensenkungen wurden wegen einer Überdeckung festgelegt.

"Durch die von Gerichten geforderte Verwaltungsgebührenkalkulation wird mehr Gleichheit zwischen der öffentlichen Hand und den Privaten geschaffen", sagte Bürgermeister Jürgen Guse, bevor die Bürgervertreter nach Verwaltungserläuterungen und kurzer Diskussion zustimmten.

Bei einigen Haushaltsstellen mit Gebühren wird es dadurch etwas teurer, denn bisher fand nur eine Europanpassung statt. Das Frischwasser steigt, auch aufgrund gestiegener Kosten beim Personal und Strom, von bisher 2,41 Euro ab 1. Januar auf dann 2,45 Euro pro Kubikmeter. Dies bedeutete für einen Vierpersonenhaushalt eine Erhöhung von knapp fünf Euro im Jahr.

Dagegen wird es beim Abwasser für den gleichen Haushalt um 60 Euro im Jahr billiger, denn eine Kostenüberdeckung erlaubt eine Senkung von bisher 2,77 Euro auf dann 2,52 pro Kubikmeter. Auch bei der Niederschlagsgebühr wird es billiger, sie sinkt von 0,52 Euro auf 0,32 Euro pro Kubikmeter.

Bei der Hundesteuer wird die Gebühr für die Ersatzhundemarke auf 6,40 Euro erhöht. Viele Vorteile bringt die Konuskarte in öffentlichen Verkehrsmitteln für die Touristen, für die die Kurtaxe je Übernachtung auf 1,10 bis 1,20 Euro erhöht wurde.

Die Entsorgungsgebühr für Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben steigen um 10,84 Euro auf dann 258,11 Euro im Jahr. Richtig teuer wird es prozentual gesehen bei der Kleineinleiterabgabe vor allem wegen des gestiegenen Verwaltungsaufwandes. Sie steigt im kommenden Jahr um rund acht Euro auf dann 44,25 Euro.

Unverändert bleibt der Gewerbesteuersatz. Die bisherigen 350 Prozentpunkte, die letztmals 2012 von 341 auf 350 angehoben wurden, gelten auch für 2017. Auch die Grundsteuer A und B bleibt mit 350 beziehungsweise 400 vom Hundert beim Alten.