Feuerwehr: Nach der Satzung die Generalversammlung im Januar

Bösingen (apf). Kaum haben die 19 Bürger, die sich für die Bebauungspläne "Eschle Südwest" und "Berg IV" interessiert haben, den Sitzungssaal verlassen, nehmen 20 Feuerwehrmänner die freiwerdenden Plätze ein, als sich der Bösinger Gemeinderat der Verabschiedung der neuen Feuerwehrsatzung widmet.

Das Ergebnis gleich zu Beginn: Die Satzung passiert einstimmig den Gemeinderat, ist jedoch lediglich der erste Abschnitt eines dreiteiligen Stufenplans, um die Schieflage, die es seit längerer Zeit zwischen beiden Feuerwehrabteilungen innerhalb der Gesamtwehr Bösingen gibt, zu beseitigen. Teil zwei betrifft die Bestimmung, dass im Januar die längst fällige Generalversammlung der Gesamtwehr stattfinden soll.

Ein Feuerwehrmann, der diese "zügige" Zeitvorgabe nicht glücklich findet, erhält prompt eine eindeutige Ansage von Bürgermeister Alfred Weiss. Tenor: Getagt haben Feuerwehrausschuss des Gemeinderats und Gesamtfeuerwehrausschuss der Feuerwehr im Herbst, mehr als vier Wochen sei der Feuerwehr der Zeitplan bekannt gewesen, weiter auf die lange Bank werde nichts mehr geschoben. Punkt!

So geschieht es auch. Jetzt ist die Feuerwehr am Ball, muss die Generalversammlung vorbereiten inklusive Nennung von Kommandant plus Stellvertreter, die gewählt werden sollen. Und nach der Fasnet gilt es für die Feuerwehr, Teil drei in Angriff zu nehmen, nämlich die Geschäftsordnung aufzustellen, möglicherweise sogar unter externer Beratung, und noch im ersten Halbjahr des Jahres 2015 dem Gemeinderat vorzulegen. Noch einmal Punkt!

Zurück zur Satzung. Sie ist eng an die Mustersatzung des Gemeindetags angelehnt, berücksichtigt aber auch lokale Besonderheiten. Die bisherigen Standorte Bösingen und Herrenzimmern werden beibehalten, heißt es zum Beispiel.

"Parität lautet das oberste Gebot", fasst der Bürgermeister zusammen. Dies gilt auch für den Jugendfeuerwehrwart; hier wird jeder Ortsteil berücksichtigt und für die fünfjährige Amtsperiode des Feuerwehrausschusses extra eine zweieinhalbjährige, bisher ist es eine dreijährige Amtszeit fixiert. Auch die enge Zusammenarbeit von Kommandant und Stellvertreter wird festgeschrieben. Nicht vergessen ist, dass der Ausschuss zwölf Personen umfassen soll, und – Obacht! – dass eine Kameradschaftskasse für die Einheitsfeuerwehr einzurichten sei. Hier ist für Details die Geschäftsordnung zuständig. Auf Nachfrage sagt der Bürgermeister, dass die Devise, fünf Jahre komme der Kommandant aus Herrenzimmern und fünf Jahre aus Bösingen, weiterhin gelte.