Die Referenten in Bösingen (von links): Martina Kochendörfer und Bernd Hafa. Foto: Hölsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Trauerrituale und Patientenverfügung Themen zweier Referate

Bösingen (hh). In einem ausführlichen Referat sprach Bestatter Bernd Hafa bei der Olga-Stritt-Stiftung und der Sozialgemeinschaft Bösingen von der Zeit zum Begreifen und der Besinnlichkeit, um von einem Toten Abschied zu nehmen, um Trauergefühle ausdrücken zu können.

Wo und wann fangen die Sterberituale an? Man sollte sich Zeit für die Beerdigung nehmen, empfahl der Fachmann. Das Anschauen eines Toten sollte man niemandem verwehren, nicht einmal einem Kind. Der Abschied zu Hause sei das richtige. Wenn auch der Verstorbene zum Beispiel in einem Krankenhaus gestorben sei, könne man den Leichnam in seine vertraute Wohnung bringen, bevor er beerdigt werde.

Taufe, Erstkommunion und Hochzeit finden in der Kirche statt. So sollte laut Bernd Hafa auch bei der Trauerfeier der Sarg oder die Urne eines Verstorbenen in der Kirche sein und nicht auf dem Friedhof. Er riet außerdem, sich Zeit zu nehmen, die Todesanzeige selbst aufzusetzen. Auch sollte man dem Verstorbenen etwas mit ins Grab geben. Ebenso sei es sinnvoll, eine Anlaufstelle wie ein Grab zu haben, um auch später an den Toten zu erinnern.

Anschließend sprach Martina Kochendörfer, Vorsitzende der Sozialgemeinschaft Bösingen und Koordinatorin der Caritas Schwarzwald-Alb-Donau (Diözese Rottenburg-Stuttgart), über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Patientenversorgung. Die Referentin betonte die Bedeutung dieser Vorsorgemöglichkeit. Selbstbestimmung sei schließlich sehr wichtig.

Bei der Patientenverfügung könne man nicht nur im Antrag, sondern ebenso bei Arzneimitteln und Krankheitsbehandlungen seine Wünsche anbringen. Auch der Hausarzt könne darüber Tipps geben. Jederzeit sei sie, Martina Kochendörfer, bereit, bei der Erstellung von Patientenverfügungsanträgen zu beraten. Dies sei kostenlos.